ELEMENTARSCHÄDEN

Schutz bei extremen Wettereinflüssen

Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen nehmen zu. Wer sein Heim durch solche oder andere Naturgewalten potenziell gefährdet sieht, kann sich gegen so genannte Elementarschäden versichern. Inwieweit der eigene Wohnort gefährdet ist, muss jede|r für sich selbst entscheiden. Eine Versicherung gegen Elementarschäden wird als Zusatz zur Hausrat- bzw. Inventarversicherung und zur Wohngebäudeversicherung oder auch separat abgeschlossen.

Wie es speziell um die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen im Land Bremen bestellt ist, kann man unter www.starkregen.bremen.de einsehen.

 

Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm sind über jede Hausratversicherung gedeckt. Unter Elementarschäden versteht man generell Schäden am Hausrat durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüchen.

Was versteht man unter Überschwemmung?

Von einer Überschwemmung spricht man, wenn ein fließendes oder stehendes Gewässer über die Ufer tritt, oder die Wohnung durch Witterungsniederschläge überflutet wird. Schäden durch eine Sturmflut oder steigendes Grundwasser sind ausgenommen.

Was versteht man unter Rückstau?

Tritt durch Witterungsniederschläge oder eine Überschwemmung Wasser aus einem Rohrsystem aus, spricht man von einem Rückstau.

Was passiert bei Erdbeben und Erdfall?

Bei einem Erdbeben führen geophysikalische Vorgänge im Erdinneren zu einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens. Beim Erdfall hingegen stürzen naturbedingt natürliche Hohlräume ein. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Elementarversicherung wünschen! Sie kann als Zusatz zur eigenen Hausrat- bzw. Inventarversicherung und zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können voneinander abweichen, zum Beispiel bei witterungsbedingten Rückstauschäden. Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen zur Selbstbeteiligung und in manchen Fällen auch Wartezeiten. Wir prüfen, wie dies bei Ihrer Versicherung geregelt ist und schlagen gegebenfalls eine Alternative vor.

 

Das sollten Sie auf jeden Fall wissen:

 

Gesetzliche Bestimmungen

 

Grundsätzlich haben Sie alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Das gilt insbesondere für Schäden durch Rückstau und Überschwemmung. So müssen funktionsfähige Rückstauventile vorhanden sein, wenn es die jeweils geltende Landesbauordnung oder die Verordnung der Kommune vorschreibt. Ansonsten gibt es keinen Schadenersatz!

 

Kein Versicherungsschutz in Überschwemmungsgebieten!

 

Versicherungsunternehmen prüfen die Versicherbarkeit anhand einer Geoinformtionsplattform, der  ZÜRS-Datenbank (Zonierung Überschwemmung, Rückstau). Versicherungsschutz in amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ist ausgeschlossen.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Basisversicherungen

Die Versicherung gegen Elementarschäden gibt es nur als Zusatzversicherung, und zwar


im privaten Bereich

zur Hausratversicherung →
zur Wohngebäudeversicherung →

 

im gewerblichen Bereich

zur Inventarversicherung →

zur Gebäudeversicherung →