Fürs Alter vorsorgen, Steuern sparen und flexibel bleiben. Die Basis-Rente ist besonders für Selbstständige eine interessante Vorsorgeoption. Denn sie bietet den meisten von ihnen die einzige Option, mit Unterstützung des Staates eine private Altersvorsorge aufzubauen. Durch flexible Einzahlungen und Einmalzahlungen können sie zudem die Beitragshöhe nach schwankenden Einkommen ausrichten. Auch für Gutverdienende können die Steuervorteile zum Aufbau einer Zusatzrente interessant sein.
Gewählt werden kann eine klassische, indexgebundene oder eine fondsgebundene Basis-Rente. Die klassische Variante zeichnet sich durch eine garantierte Verzinsung aus. Das heißt: Bereits bei Vertragsabschluss steht fest, wie hoch die Rente im Ruhestand (garantiert) ausfallen wird. Sie kann zwar durch Überschussbeteiligungen noch steigen, große Renditen sind aber eher nicht zu erwarten. Alternativ kann bei der Indexgebundenen Variante der Fokus auf einen Aktienindex gesetzt werden. Die Wertentwicklung des Index ist dann ausschlaggebend für die Entwicklung Ihres Guthabens. Bei der fondsgebundenen Variante werden die Beiträge, wie der Name andeutet, in Investmentfonds angelegt. Die Chancen auf hohe Renditen sind wesentlich größer, aber eben nicht garantiert.
Wir raten grundsätzlich, die Entscheidung für oder gegen ein Vorsorgemodell im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes zu fällen und stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Die Basis-Rente ist flexibel. Das heißt: Man kann sowohl einen laufenden Beitrag vereinbaren als auch bei Bedarf Zuzahlungen vornehmen.
Die Beiträge zur Basis-Rente können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Zudem ist Basis-Rente beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei und insolvenzgeschützt. Das heißt, das angesparte Geld steht zu Rentenbeginn auch tatsächlich zur Verfügung.
Die Basis-Rente ist nur bedingt vererbbar, das heißt: sie kann durch eine Zusatzvereinbarung nur an Ehepartner|innen und Partner|innen bei eingetragen Lebensgemeinschaften sowie an kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden .
Die Basis-Rente ist sie zudem nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisier-, nicht künd- und nicht veräußerbar. Denn sie dient ausschließlich der eigenen Rentenvorsorge und kann nicht für Finanzierungen oder zur Absicherung von Darlehen eingesetzt werden.
Die monatlichen Rentenzahlungen unterliegen ebenso wie die gesetzliche Rente der Einkommenssteuer. Ob und in welcher Höhe Steuern entrichtet werden müssen, hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.
Gut zu wissen!
RentnerInnen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Krankenversicherungsbeiträge auf die Basis-Rente entrichten, da für sie alle Einkunftsarten zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Die Basis-Rente kann auch als Grüne Rente abgeschlossen werden. Hier wird der Sparanteil der eingezahlten Beiträge ausschließlich in nachhaltige Projekte und in Kapitalanlagen investiert, die entweder die Umwelt nachhaltig positiv beeinflussen, die die Zukunftssicherheit der Gesellschaft und Gemeinschaft bewahren und fördern oder, wenn eine Geldanlage in Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen. Fragen Sie uns gerne danach!
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
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