VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Arbeitgeber|in und Staat helfen sparen

Mit Unterstützung des|r Arbeitgeber|in Vermögen aufbauen und dafür auch noch Zulagen vom Staat erhalten, ist eine gute Sache. Viele Arbeitnehmer|innen haben einen Anspruch darauf – und sollten ihn auch unbedingt nutzen! Das zusätzliche Geld kann in einen Bausparvertrag , einen Fonds- oder Bankensparplan angelegt werden oder auch zur Tilgung des Eigenheimdarlehens genutzt werden.

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind freiwillige Leistungen seitens der Arbeitgeber|innen. In viele Branchen sind sie per Tarifvertrag garantiert. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Betrieb vermögenswirksame Leistungen zahlt! Wenn ja, dann haben auch Sie, ob Arbeitnehmer|in oder Auszubildende|r, Anspruch darauf. Im öffentlichen Dienst können sowohl Beamt|innen als auch Richter|innen vermögenswirksame Leistungen beantragen.

 

Auch der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung in Form von Zulagen, sofern man eine  bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Für Banksparpläne gibt es allerdings keine Zulage!

 

Wir informieren Sie gerne ausführlich über die unterschiedlichen Anlageformen. 

Wie gehe ich vor, um vorsorgewirksamen Leistungen zu erhalten?

1. Fragen Sie Ihre|n Arbeitgeber|in, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen laut Tarif- oder Arbeitsvertrag zustehen.

 

2. Prüfen Sie, ob Ihr Einkommen unter den Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie liegt. (s.u.)

 

3. Wählen Sie die für Sie passende Anlageform: Bausparvertrag, Fonds- oder Banksparplan oder Tilgung eines Teils Ihrer Immobilienfinanzierung. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

 

4. Schließen Sie einen VWL-Vertrag mit Ihrem Anbieter (z.B. mit Ihrer Bausparkasse) ab und legen Sie diesen Ihrem|r Arbeitgeber|in vor. Er|sie zahlt dann den zugesagten Betrag in Ihren Vertrag ein.

 

Vermögenswirksam sparen heißt regelmäßig sparen und das Angesparte nicht anrühren! Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren können Sie über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und staatlichen Zulagen verfügen.

Wie hoch sind die Arbeitgeberbeiträge?

Der maximale monatliche Beitrag beträgt zurzeit maximal 40 €. Arbeitgeber|innen können diesen entweder ganz oder teilweise übernehmen. Im zweiten Fall können Sie selbst bis zum genannten Betrag aufstocken.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Für die staatlichen Zulagen gelten nachfolgende Regelungen. Für Banksparpläne gibt es jedoch keine Zulage!

 

Bausparverträge
Fördersatz: 9%
Höchstbeitrag: 470 € pro Arbeitnehmer|in
max. Förderung pro Jahr: 42,30 € pro Arbeitnehmer|in bzw. 64,60 € bei Verheirateten
Einkommensgrenze: 17.900 € bei Singles, 35.800 € bei Verheirateten

 

Fondssparen
Fördersatz: 20%
Höchstbeitrag: 400 € pro Arbeitnehmer|in
max. Förderung pro Jahr: 80 € pro Arbeitnehmer|in bzw. 160 € bei Verheirateten
Einkommensgrenze: 20.000 € bei Singles, 40.000 € bei Verheirateten

 

Wohnungsbauprämie
Fördersatz: 8,8%
Höchstbeitrag: 512 € pro Arbeitnehmer|in
max. Förderung pro Jahr: 45,06 € pro Arbeitnehmer|in bzw. 90,11 € bei Verheirateten
Einkommensgrenze: 25.600 € bei Singles, 51,200 € bei Verheirateten

 

Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Die Wohnungsbauprämie wird bei der Bausparkasse beantragt. Diese fordert dann die Prämie zur Gutschrift an. Es ist nicht erforderlich, dass man in einem Arbeitsverhältnis steht. Deshalb ist diese Variante auch für Schüler|innen ab dem 16. Lebensjahr interessant.

Welche Anlageform ist die beste?

Vermögenswirksame Leistungen können in Bausparverträge, in Fonds- oder Bankensparpläne angelegt werden oder zur Tilgung des Eigenheimdarlehens genutzt werden. Welches die beste Anlageform für Sie ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebensplanung aber auch von Ihrem Einkommen ab. Denn für die staatlichen Zulagen gelten unterschiedliche Einkommenshöchstgrenzen. 

 

Gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches die geeigneteste Anlageform für Sie ist!

Muss ich Steuern und Sozialabgaben auf die vermögenswirksamen Leistungen zahlen?

Durch die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) steigt Ihr Bruttogehalt und es fallen entsprechend mehr Steuern und Sozialabgaben an. Da die VWL auf dem Sparkonto landen, verringert sich also Ihr ausgezahltes Nettogehalt, allerdings nur geringfügig.

 

Wie alle anderen Geldanlagen auch sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Es empfiehlt sich also, für das Jahr, in dem Ihr VWL-Sparplan ausläuft, einen entsprechenden Freistellungsauftrag einzurichten.

Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen?

Bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen handelt es sich um eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen. Hier weren jedoch die Arbeitgeberleistungen für einebetriebliche oder private Altersvorsorge verwendet.  Ausgeschlossen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes und Beamt|innen.

 

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Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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