PRIVATE RENTE

Lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalabfindung

Die private Rentenversicherung ist das Ansparmodell für eine zusätzliche, lebenslange Rente oder  einmalige Kapitalabfindung. Während der Ansparzeit gibt es zwar keine steuerlichen Vorteile, während des Bezugs dagegen eine hohe Steuerfreiheit. Und wer einem Wertverlust vorbeugen möchte, kann einen dynamischer Sparbetrag vereinbaren.

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird bei der privaten Rentenversicherung lediglich Geld angespart. Es gibt eine garantierte, gesetzlich festgelegte Verzinsung, Überschussbeteiligungen stocken die angesparte Rente noch auf. Der Vorteil gegenüber anderen Sparformen besteht darin, dass die Rente lebenslang gezahlt wird. Für die Hinterbliebenenversorgung ist die private Rentenversicherung allerdings nicht gedacht.

 

Wir raten grundsätzlich, die Entscheidung für oder gegen ein Vorsorgemodell im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes zu fällen und stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wie genau wird die Private Rente später versteuert?

Das hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Erträge aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben oder vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer! Bei Verträgen ab dem 01.01.2012 erfolgt eine Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr.

 

 

Rentenzahlungen aus Versicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, bleiben steuerfrei, vorausgesetzt, die Vertragslaufzeit betrug mindestens 12 Jahre. Lediglich der Ertragsanteil wird besteuert: Dessen Höhe ist abhängig vom Auszahlungsbeginn. Als Ertragsanteil bezeichnet man die Erträge, die nach Ablauf der Versicherung während der Rentenphase erwirtschaftet werden. Erträge, die vorher angefallen sind, bleiben steuerfrei.

 

Wie wird eine Kapitalabfindung besteuert?

Kapitalabfindungen aus Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben oder vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer! Bei Verträgen ab dem 01.01.2012 gilt eine Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr. Die Versicherung führt grundsätzlich 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag von den Gewinn an das Finanzamt ab. Sollten die vor genannten Regelungen von Ihnen erfüllt sein, kann das Halbeinkünfteverfahren für Sie zum Tragen kommen. In diesem Fall wird die Hälfte des Gewinns mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Zuviel gezahlte Steuern können Sie sich über Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einfordern. Weitere Informationen erhalten dazu von Ihrem Steuerberater.

 

Kapitalabfindungen aus Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei.

Kann ich bei der Privaten Rente auch eine Berufsunfähigkeit mitversichern?

Ja, eine private Rentenversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden. Man spricht in diesem Fall von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

 

Sie kann entweder ausschließlich für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit eingesetzt werden, dann wird keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, aber die Rentenversicherung fortgeführt. Oder neben der Beitragsbefreiung der Rentenversicherung wird zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Nachteil dieser Kombination ist, dass im Fall der Beitragsfreistellung der Rentenversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt und auch später nicht wieder eingeschlossen werden kann.

Kann ich auch eine Sofortrente versichern?

Ja. Von einer Sofortrente spricht man, wenn eine Einmalzahlung geleistet wird und mit Vertragsbeginn der Versicherer eine lebenslange oder zeitlich befristete Rente zahlt.

Gut zu wissen!

 

Die Private Rente kann auch als Grüne Rente abgeschlossen werden. Hier wird der Sparanteil der eingezahlten Beiträge  ausschließlich in nachhaltige Projekte und in Kapitalanlagen investiert, die entweder die Umwelt nachhaltig positiv beeinflussen, die die Zukunftssicherheit der Gesellschaft und Gemeinschaft bewahren und fördern oder, wenn eine Geldanlage in Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen. Fragen Sie uns gerne danach!

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Weitere Informationen

Auch wichtig!