Eine abrupte Vollbremsung des Voranfahrenden und schon sitzt man mit dem eigenen Wagen hintendrauf. Wer hat Schuld? Nicht immer ist es der|die Auffahrende, wie man gemeinhin meint. Doch das zu klären, kostet Zeit, Nerven und – Geld. Vor allem wer viel mit dem Auto oder Motorrad unterwegs ist, kann schnell mal in einen solchen Rechtsstreit geraten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schont in diesem Fall die Nerven und den eigenen Geldbeutel. Das gilt selbstverständlich auch für versicherte Radfahrer|innen und Fußgänger|innen.
Der Versicherungsschutz umfasst ebenso Fahrten mit geliehenen Fahrzeugen. In diesem Fall kann unter Umständen auch der|die Fahrzeughalter|in in den Rechtsstreit involviert werden!
Wer sich über den Verkehrsrechtsschutz hinaus auch für private, mietrechtliche und/oder berufliche Rechtsstreitigkeiten wappnen möchte, ist eventuell mit einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung besser dran. Nämlich dann, wenn der verkehrsrechtliche Schutz zu guten Konditionen eingeschlossen werden kann. Wir klären das gerne für Sie und unterbreiten Ihnen passende Vorschläge.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem:
• die anwaltlichen Kosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
• die Gerichtskosten einschl. Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Vollstreckungskosten,
• die Kosten Ihrer Gegenpartei, soweit Sie diese zu tragen haben
• und Strafkaution im Ausland, die Sie aufwenden müssen, um von einer Inhaftierung freizukommen.
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie allerdings selbst zahlen. Der Rechtsschutz gilt in ganz Europa und den Anliegerstatten des Mittelmeeres.
Im Prinzip bei allen Streitigkeiten rund um Ihr Kraftfahrzeug. Die Versicherung übernimmt die Kosten in folgenden Angelegenheiten:
Schadensersatzrecht
Bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall – übrigens auch, wenn Sie als Radfahrer|in, Fußgänger|in oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind.
Strafrecht
Bei Ermittlung gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung oder angeblicher Unfallflucht
Vertrags- und Sachenrecht
Beim Streit im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens und/oder um die Finanzierung durch einen Autokredit sowie bei einem Streit mit einer Werkstatt
Steuerrecht
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer.
Verwaltungsrecht
Beim Ärger mit einer Behörde im Zusammenhang mit der Zulassung
Ordnungswidrigkeiten
Bei Abwehr von Bußgeldbescheiden.
Nur bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie Schadenersatz-Rechtsschutz. Ansonsten gilt für alle eine Wartezeit von drei Monaten. Diese Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Versicherer ohne eine Unterbrechung wechseln und dort bereits der Verkehrsrechtsschutz versichert war.
Versichert sind alle Fahrzeuge, die auf den|die Versicherungsnehmer|in zugelassen sind. Für Selbstständige gilt, dass jedes Fahrzeug einzeln unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens versichert werden muss.
Wechseln Sie im Sommer auf ein Motorrad, dann ist das kein Problem. Der Versicherungsschutz geht lückenlos auf das neue Fahrzeug über.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen kleinere Ordnungswidrigkeiten als Bagatellschäden an.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net