WOHN-RIESTER

Mietfrei im Alter

Eine interessante Option für alle, die ein Eigenheim (auch) als private Altersvorsorge erwerben wollen. Denn hier nutzt man die staatlichen Zulagen einer Riester-Rente, um eine selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Dabei gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten aber auch Regeln.

Wer einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, bekommt Zuschüsse vom Staat und kann die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wichtige Voraussetzung: Das eingezahlte Geld muss zur Finanzierung oder Entschuldung eines selbst bewohnten Eigenheims verwendet werden, zum Beispiel, indem es direkt in einen zertifizierten Darlehens- und Bausparvertrag eingezahlt wird. Um die Förderungen zu bekommen, müssen – wie beim „normalen“ Riester-Vertrag auch – 4% vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen.

 

Förderungsberechtigt sind alle, die gesetzlich rentenversichert sind sowie deren Ehepartner|innen. Gefördert wird sowohl der Bau eines neuen Hauses als auch der Erwerb einer gebrauchten Immobilie. Der Wohn-Riester kann auch für eine Genossenschaftswohnung (bzw. für die erworbenen Pflichtanteile) und für einen Wohnungsumbau (zum Beispiel zur Erhöhung der Barrierefreiheit) in Anspruch genommen werden.

 

Der Wohn-Riester ist nicht nur als Option zur Immobilienfinanzierung sondern zugleich auch im Rahmen der eigenen Altersvorsorge zu betrachten. Wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen und schauen, ob und wie er sich gut für Ihre Zukunftsplanungen nutzen lässt.

Wie funtkioniert die Immobilienfinanzierung mit dem Wohn-Riester genau?

Mit dem „Wohn-Riester“ werden auch zertifizierte Darlehens- und Bausparverträge staatlich gefördert. Sie müssen jedoch für den Erwerb oder Bau von selbst genutzten Immobilien abgeschlossen werden.

Können wir den Wohn-Riester auch für unsere bestehende Immobilie nutzen?

Ziel des Wohn-Riester ist die Förderung des Erwerbs oder Baus einer selbst genutzen Immobilie, egal ob Haus, Eigentumswohnung oder Genossenschaftswohnung. Insofern kann er auch dann noch eingesetzt werden, wenn die Immobilie bereits gebaut oder gekauft wurde. Ebenso wenn das Geld aus dem Riestervertrag als Ablösung bestehender Kredite oder Bauspardarlehen dient oder das Eigenheim altersgerecht und barrierefrei umgebaut werden soll.

Wie wird der Wohn-Riester gefördert und steuerlich behandelt?

Um die Förderungen zu bekommen, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen!  Dann zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage von 154 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 €. Für Kinder ab Jahrgang 2008 wird sogar eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt. BerufseinsteigerInnen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €.

 

Während der Ansparphase sind die Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abzugsfähig. Insgesamt 2.100 € – bestehend aus eigener Einzahlung und Zulagen – können von der Steuer abgesetzt werden.

 

Der Wohn-Riester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto – erfasst. Bis zum Renteneintritt wird dieses mit 2 % verzinst. Auf die Gesamtsumme müssen nach Eintritt in den Ruhestand Steuern gezahlt werden.

Was passiert, wenn wir unser Eigenheim vermieten oder verkaufen?

Eine Voraussetzung für die Nutzung des Wohn-Riester ist die Eigennutzung. Der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie führt zu einer steuerlichen Nachforderung seitens des Finanzamtes. Diese kann man umgehen, wenn innerhalb von vier Jahren eine neue Immobilie erworben und der fiktive Stand des Wohnförderkontos als Eigenmittel eingesetzt wird, oder wenn innerhalb eines Jahres der Betrag des Wohnförderkontos auf einen anderen Riestervertrag eingezahlt wird.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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