PiB-BASIS-RENTE FÜR TAGESMÜTTER|VÄTER

Gruppenvertrag mit erhöhten Leistungen

 

Personen der Kindertagespflege und Pflegeeltern, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, haben trotzdem Anspruch auf eine Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge, und zwar über die Basis-Rente. Wer die Basis-Rente als PiB-Gruppenversicherung abschließt, profitiert von höheren Leistungen.

 

Die PiB-Basis-Rente gibt es auch als Grüne Rente. Hier wird der Sparanteil der eingezahlten Beiträge  ausschließlich in ethische und nachhaltige Projekte und Kapitalanlagen investiert.

 

Wir informieren Sie gerne ausführlich über den PiB-Gruppenvertrag und schauen gemeinsam mit Ihnen, wie die Basis-Rente optimal zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge beitragen kann.  

Wie funktioniert die Basis-Rente?

Es wird ein fester Sparbetrag vereinbart, der aber auch dynamisiert werden kann, um einem Wertverlust vorzubeugen. Dann steigt der Beitrag jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Darüber hinaus ist der Beitrag aber auch flexibel und kann jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Zusätzlich sind Einmalzahlungen möglich. Frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres wird dann eine lebenslange Rente fällig.

 

Gewählt werden kann eine klassische oder eine fondsgebundene Basis-Rente. Die klassische Variante zeichnet sich durch eine garantierte Verzinsung aus. Das heißt: Bereits bei Vertragsabschluss steht fest, wie hoch die Rente im Ruhestand (garantiert) ausfallen wird. Sie kann zwar durch Überschussbeteiligungen noch steigen, große Rendite sind aber eher nicht zu erwarten. Bei der fondsgebundenen Variante werden die Beiträge, wie der Name andeutet, in Aktienfonds angelegt. Die Chance auf hohe Renditen sind wesentlich größer, aber eben nicht garantiert.

 

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers ist die Basis-Rente nur bedingt vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisier-, nicht künd- und nicht veräußerbar und wird erst zum Rentenbeginn fällig.

Wie wird die Basis-Rente steuerlich behandelt?

Ledige können die Beiträge bis maximal 27.565 (2024) €, Verheiratete bis maximal 55.132 (2024) € jährlich zu 100 % steuerlich geltend machen.

Bei Arbeitnehmer|innen ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit angerechnet werden. Die Rente wird bei Bezug wie die gesetzliche Rente versteuert. Da man davon ausgehen kann, dass im Rentenalter der persönliche Steuersatz niedriger ist, macht der Steuerspareffekt die Basis-Rente interessant.

Welche Vor- und Nachteile hat die Basis-Rente gegenüber der Privaten Rente?

Vorteile

 

Die Basis-Rente ist flexibel. Das heißt: Man kann sowohl einen laufenden Beitrag vereinbaren als auch bei Bedarf Zuzahlungen vornehmen.

 

Die Beiträge zur Basis-Rente können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Zudem ist Basis-Rente beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei und insolvenzgeschützt. Das heißt, das angesparte Geld steht zu Rentenbeginn auch tatsächlich zur Verfügung.

 

Nachteile

 

 

Die Basis-Rente ist nur bedingt vererbbar, das heißt: sie kann nur an Ehepartner|innen und Partner|innen bei eingetragen Lebensgemeinschaften vererbt werden.

 

Die Basis-Rente ist sie zudem nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisier-, nicht künd- und nicht veräußerbar. Denn sie dient ausschließlich der eigenen Rentenvorsorge und kann nicht für Finanzierungen oder zur Absicherung von Darlehen eingesetzt werden.

Wieviel Zuschuss kann man vom Jugendamt bekommen?

Das Jugendamt zahlt in der Kindertagespflege  tätigen Personen  (wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind) sowie Pflegeeltern einen Zuschuss – basierend auf den halben Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung – von zurzeit maximal 48,36 € im Monat. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person  mindestens den gleichen monatlichen Betrag in den Vertrag einzahlt.

 

Für Pflegeeltern gilt:

Den Zuschuss erhält „nur“ die Hauptpflegeperson. Werden mehr als zwei Pflegeplätze zur Verfügung gestellt, verdoppelt sich der Betrag! Gleiches gilt  für die Wochen-, Bereitschafts- und Übergangspflege.

Welche Vorteile bietet der PiB-Gruppenvertrag?

Der Vertrag enthält einen Kostennachlass. Dadurch fallen die Leistungen höher aus als in einem normalen Vertrag.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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