ALTERSVORSORGEWIRKSAME LEISTUNGEN (AVWL)

Arbeitgeberzugabe fürs Riestern

Ohne private Altersvorsorge wird es im Rentenalter eng. Da ist es begrüßenswert, wenn Arbeitgeber|innen einen Teil dazu beitragen. Neben der  betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es in einigen Branchen und Unternehmen Geldleistungen zur privaten Altersvorsorge, konkret: fürs Riestern. Fragen Sie  in Ihrem Betrieb nach, ob er dazu gehört ist. Wenn ja, lohnt es sich, diese Variante einmal für sich unter die Lupe zu nehmen. 

Bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen handelt es sich um eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen (VL bzw. VWL). So ist es heute vielfach möglich, vermögenswirksame Leistungen des|der Arbeitgeber|in für die private Altersvorsorge zu verwenden und in einen Riester-Vertrag einzuzahlen. Grundsätzlich aber muss diese|r einverstanden sein. Ohne Zustimmung ist der Abschluss einer Riester-Rente, in die AVWL-Beiträge einfließen können, nicht möglich. Generell ausgeschlossen von dieser Variante Vermögenswirksamen Leistungen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes und Beamt|innen.

 

Wir erörtern gerne mit Ihnen, ob und wie die AVWL für Ihre private Altersvorsorge geeignet ist.

Worauf sollte grundsätzlich beim Riestern mit AVWL geachtet werden?

Der Staat zahlt eine jährliche Grundzulage von 175 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 wird sogar eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt. Berufseinsteiger|innen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €. Wer Anspruch auf Riesterförderung hat und auch die volle Förderung in Anspruch nehmen möchte muss 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen als Eigenbeitrag einzahlen.

 

Das heißt: Gegebenfalls muss der AVWL-Beitrag durch einen eigenen Beitrag aufgestockt werden!

Können bestehende Riesterverträge für AVWL-Leistungen genutzt werden?

In der Regel nicht, denn die Tarife müssen für AVWL-Leistungen zugelassen sein. Ein Wechsel in einen neuen Riestervertrag ist aus Kostengründen ungünstig, selbst wenn das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen werden kann. Die Nachteile überwiegen in diesem Fall. Da ist man dann doch mit einem traditionellem VWL-Vertrag besser beraten.

Worin besteht der Unterschied zu herkömmlichen VWL-Anlageformen?

Während normale Vermögenswirksame Leistungen meist in Bausparverträgen oder Fondssparplänen angelegt werden, müssen AVWL zweckgebunden in den Aufbau einer Altersvorsorge eingezahlt werden. Somit kann über sie auch nicht wie bei Vermögenswirksamen Leistungen nach sieben Jahren verfügt werden.

 

Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge. Das heißt: Die Laufzeit eines solchen Vertrages orientiert sich am gesetzlichen Rentenbeginn und wird frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Statt einer Sparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht Anspruch auf Riesterförderung, solange einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wird.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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