UNSERE LEITLINIEN

Grundsätze der Mitglieder
des Verbandes der

FAIRSICHERUNGsMAKLER e.V.

im Versicherungsvermittlungsbereich

Wir sind aktives Gründungsmitglied des Verbandes der Fairsicherungsmakler e.V.. Als bundesweiter Zusammenschluss unabhängiger Versicherungsmakler|innen haben wir uns gemeinsam zu folgenden Grundsätze verpflichtet:

Verband der Fairsicherungsmakler

Präambel

Unsere Kunden erhalten eine faire und kompetente Beratung. Wir sorgen für eine ausgewogene und objektive Auswahl der notwendigen Versicherungsverträge und der persönlichen Vorsorgeprodukte. Gegenüber unseren Kunden und allen Mitarbeitern garantieren wir einen respektvollen Umgang.

Grundsätze

Rechtsstellung: Als im Vermittlerregister eingetragene Versicherungsmakler nach § 34 d der Gewerbeordnung sehen sich alle Mitglieder als treuhänderische Sachwalter, die sich an den Wünschen und am Bedarf der Kunden orientieren. Wir vertreten die Kundeninteressen gegenüber den Versicherungsunternehmen. Die Produkte und die jeweiligen Vertragspartner wählen wir nach objektiven Kriterien aus.

 

Arbeitsweise: Wesentlicher Bestandteil unserer Beratungsleistung ist es, bestehende Risiken zu analysieren und den sich daraus ergebenden Versicherungs- und Versorgungsbedarf zu ermitteln. Dazu gehört auch eine Einschätzung, welche Risiken mit welcher Priorität abzusichern sind. Dabei empfehlen wir nur Produkte mit ausgezeichnetem Deckungsumfang.

Kompetenz

Alle beratenden Mitarbeiter unserer Mitglieder verfügen über eine fundierte Ausbildung, die in der Regel deutlich über die gesetzlich geforderten Qualifikationen hinausgeht. Die Mitglieder verpflichten sich, das notwendige Kompetenzniveau zu halten und ständig zu verbessern. Die Mitarbeiter bilden sich kontinuierlich fort und orientierten sich dabei an den besten Experten und Anbietern ihres Fachgebietes und Leistungsbereiches. Kompetentes Verhalten bedeutet im Zweifelsfall auch, in einer Sachfrage über die fehlende eigene Kenntnis zu informieren, evtl. kompetente Dritte zu beteiligen oder den Beratungsauftrag nicht zu übernehmen.

Betreuung

Unsere Leistung gegenüber unseren Kunden endet nicht mit der Vermittlung eines Produktes. Vielmehr stehen wir unseren Kunden als Ansprechpartner so lange zur Verfügung, wie der von uns vermittelte Vertrag und der Maklervertrag bestehen. Dies gilt insbesondere bei Versicherungen im Schaden- oder Leistungsfall. Wir bieten an, in regelmäßigen Abständen die Aktualität bestehender Verträge zu besprechen und zu prüfen.

Umdeckung

Erfolgt im Rahmen unserer Tätigkeit eine Umdeckung eines bereits abgedeckten Risikos, nehmen wir diese ausschließlich mit fairen Mitteln unseren Wettbewerbern gegenüber vor. Den Wechsel zu einem anderen Anbieter werden wir nur empfehlen, wenn sich für den Kunden eine deutliche Verbesserung ergeben sollte – beispielsweise seitens des Services, der versicherten Leistungen oder bei deutlichem Prämienvorteil. Sollte eine Umdeckung mit Nachteilen verbunden sein, klären wir unsere Kunden unaufgefordert darüber auf. Umdeckungen nehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch unserer Kunden vor.

Vergütung

Unsere Leistungen werden nach deutschem Handelsbrauch vom Produktgeber in Form einer Courtage vergütet, die Bestandteil der Versicherungsprämie ist. Dadurch wird unsere Unabhängigkeit und Objektivität nicht beeinträchtigt.

 

Sollten wir in Fällen, in denen dies zulässig ist, Kunden Leistungen in Rechnung stellen, erfolgt dies in nachvollziehbarer Weise und wird vor der Leistungserbringung mit dem Kunden vereinbart.

 

Kein Mitarbeiter kann durch den Verkauf bestimmter Produkte seine persönliche Vergütung verbessern. Niemand wird dazu angehalten, besonders courtageträchtige Verträge anzubieten. Wir lehnen finanziellen oder persönlichen Druck auf Mitarbeiter zur Erhöhung von Vertragsabschlüssen grundsätzlich ab. Außerdem kollidiert diese Form des Vertriebs nach unserer Auffassung mit den Prinzipien einer fairen und ausgewogenen Beratung.

Untervermittler | Maklerpools und Assekuradeure

Untervermittler

Setzen wir selbstständige Untervermittler ein, sind diese als Versicherungsmakler im Vermittlerregister eingetragen. Darüber hinaus gelten für sie die gleichen Maßstäbe, die für alle unsere Mitarbeiter gelten.

 

Zusammenarbeit mit Maklerpools und Assekuradeuren

Wir arbeiten in der Regel mit den Produktanbietern direkt zusammen. Wenn wir mit Maklerpools oder Assekuradeuren zusammenarbeiten, geschieht das einzig aus dem Grund, unseren  Kunden bessere Konditionen und Produkte anbieten zu können.

Datenschutz

Der Kundendatenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher erfolgt die Weitergabe von Kundendaten an Dritte ausschließlich im Rahmen der Erfüllung unserer Aufgaben für und mit Einwilligung unserer Kunden. Beratungsprotokolle werden grundsätzlich nicht an Versicherungsunternehmen weitergegeben.

Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

Wir kennen unsere eigenständigen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz und dokumentieren die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Keine Korruption und Bestechung

Wir nehmen keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstige Vorteile an, die geeignet sein könnten, unsere Objektivität zu beeinträchtigen oder geschäftliche Entscheidungen in unlauterer Weise zu beeinflussen.

Sonstige Regelungen und Ombudsleute/Beschwerden

Sonstige gesetzliche Regelungen, die unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler betreffen, kennen und beachten wir. Unsere Kunden weisen wir auf die Versicherungsombudsleute und die Beschwerdemöglichkeiten hin.

Auf gute Zusammenarbeit

Auch bei einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit kann es einmal zu Missverständnissen oder Unzufriedenheiten kommen. Dann geben Sie uns bitte eine Chance, melden Sie sich bei uns, damit wir die Angelegenheit klären können. Mehr zu unserem Beschwerdemanagement lesen Sie hier.