BETRIEBSHAFTPFLICHT­VERSICHERUNG

Betriebsfehler ausbügeln

Manchmal ist es nur eine kleine Unachtsamkeit im Betriebsalltag, der entstandene Schaden aber größer als das Budget vertragen kann. Da ist es besser, wenn eine gute Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt. Bei Personen- als auch Sachschäden und bei “unechten Vermögensschäden”. Also auch für die eventuell auftretenden finanziellen Folgen eines Schadens, einen unfallbedingten Verdienstausfall zum Beispiel.

Versichert sind alle Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit. Egal wo, auf dem Firmengrundstück, beim Kunden und unterwegs. Wichtig ist, vor Vertragsabschluss genau zu ermitteln, welche potenziellen Schäden durch den Betrieb entstehen können – und deshalb abgedeckt sein sollten. Denn das kann sowohl branchen- als auch betriebsspezifisch sehr unterschiedlich sein. Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden Verträge dahingehend.

 

Insbesondere bei einer Betriebserweiterung stellt sich die Frage, ob noch ein ausreichender Haftpflichtschutz besteht. Zum Beispiel wenn ein Lebensmittelladen neben dem reinen Warenverkauf künftig auch einen Mittagstisch anbieten möchte. Oder  wenn ein Beratungsinstitut die Erstellung von Gutachten in sein Angebotsportfolio aufnimmt.

Wer ist in der Betriebshaftpflicht versichert?

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, der haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Versichert ist jeweils der Betrieb bzw. das Büro oder der Verein mit allen hierfür arbeitenden Personen. Denn als Arbeitgeber|in haften Sie auch für Schäden, die Ihr Personal während der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit anderen zufügt. Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können, sind vielfältig.

Welche Schäden sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus herzuleitende Vermögensschäden, die anderen (Dritten) im Rahmen der Berufstätigkeit zugefügt werden. Reine Vermögensschäden, also Schäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht, sind in der Regel mit geringen Summen eingeschlossen. Dabei ist auf die Besonderheiten der Tätigkeit zu achten. Handwerksbetriebe benötigen möglicherweise die Absicherung von Bearbeitungsschäden, Mängel- und Mängelfolgeschäden. Der Handel liefert Ware aus, und wer Produkte herstellt, haftet auch für diese Produkte! Freie Berufe benötigen eventuell eine ergänzende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (z.B. Architekturbüro, rechts- und steuerberatende Berufe). Der Verein muss an seine Vorstände und seine Mitglieder bei der Vereinstätigkeit denken.

Wofür zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Kein Leistungsanspruch besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bei Schäden am eigenen Betrieb. Ebenso für den Fall, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurde.

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung noch?

Grundsätzlich hat der Haftpflichtversicherer die Aufgabe, den Versicherten die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab­zunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigen müssten. Dieses ist beispiels­weise die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schaden­er­satz besteht sowie die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist, opder auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

 

Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit der geschädigten Person, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Somit ist die Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, da der Versi­cherer möglicherweise auf sein Risiko und seine Kosten Prozesse führt, um Schaden­er­satz­for­derung­en abzuweh­ren.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sollten so hoch wie möglich abgesichert werden.

 

Interessanter wird es bei den so genannten Sublimits, den Leistungsbegrenzungen für Zusatzleistungen. Abgesehen davon, dass die Tätigkeitsbeschreibung immer so genau wie möglich sein sollte, sollten sich die vereinbarten Leistungsgrenzen auch mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit vereinbaren lassen, vor allem wenn es um den Bereich der Vermögensschäden geht.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Auch wichtig

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Gehört Beratung, Begutachtung, Planung, Gestaltung oder Programmierung zu Ihrem Kerngeschäft? Dann stellen auch Vermögensschäden ein nicht zu unterschätzendes Betriebsrisiko dar.

 

Cyberversicherung →
Cyber-Angriffe treffen zunehmend auch kleinere Unternehmen. Insbesondere, wer Daten von Dritten verwaltet, Online-Shops zum Beispiel, muss im Schadenfall mit teils gravierenden Folgekosten rechnen.

 

Private Haftpflichtversicherung →