HAUSRATVERSICHERUNG

Unser persönliches Hab und Gut absichern

In unserem Haushalt steckt ein Gutteil unseres Vermögens. Kommt er durch äußere Einwirkungen zu Schaden, durch Rohrbruch oder Feuer zum Beispiel, können die Wiederbeschaffungskosten ganz schön ins Geld gehen. Zwar sind die meisten Hausratschäden überschaubar, können aber dennoch ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen. Da dauert es manchmal Jahre, bis man wieder alles zusammen hat.

Wer beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände nicht auf eigene Kosten ersetzen kann oder will, sollte eine Hausratversicherung haben. Dabei ist die mit den niedrigsten Beiträgen nicht unbedingt die beste. Wichtig ist, welche Leistungen eine Hausratversicherung abdeckt. Überprüfen Sie Ihre bestehende Police. Sind alle Schadensfälle abgedeckt, die Ihnen relevant erscheinen? Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Manchmal ist es ratsam, den Vertrag aufzustocken, manchmal lohnt es sich, einen neuen abzuschließen, der mehr Leistungen enthält und sogar weniger kostet.

Was ist alles versichert?

Versichert ist alles, was man in eine Wohnung bei einem Umzug hinein-, bzw. hinausträgt, und was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, auch Lampen und Blumen. Selbst was einem nicht gehört (fremdes Eigentum) und mit gemietet wurde. Fest verklebte Teppiche, Einbauschränke, selbst verlegtes Parkett gelten als Gebäudebestandteile und müssten extra erfasst werden.

Gegen welche Schäden bin ich versichert?

Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch. Versicherbar sind auch Schäden durch Überspannung, Diebstahl von Hausrat aus dem Kraftfahrzeug oder Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten. Eingeschlossen ist zudem die Erstattung von Kosten, die als Folge eines versicherten Schadens auftreten können, wie die Einlagerung von Hausrat oder die Erstattung von Hotelkosten, falls die eigenen vier Wände nicht mehr bewohnbar sind. Gegenstände der beruflichen Tätigkeit sowie der Trickdiebstahl können ebenfalls mitversichert werden.

Ist mein Fahrrad mitversichert?

In vielen Policen sind Fahrräder gegen Diebstahl bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1 % der Versicherungssumme mitversichert. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 80.000 Euro, dann sind Fahrräder bis 800 Euro mitversichert. Das gilt auch für E-Bikes und Pedelecs. Eine Höherversicherung kann gegen Zuschlag vereinbart werden.

 

Einige Versicherungsgesellschaften weichen inzwischen von dieser  Prozentregelung ab und bieten festen Summe als Entschädigungsgrenze an (z.B. 10.000 Euro) oder versichern die Fahrräder gegen Zuschlag in 100 Euro-Schritten.

 

Bei manchen Anbietern gibt es noch die so genannte Nachtzeitklausel. Sie besagt, dass ein Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht gegen Diebstahl versichert ist, es sei denn es ist gerade in Gebrauch. 

 

Die Beschädigung von Fahrrädern ist in der Regel ebenso wenig versichert wie der Diebstahl von Teilen des Fahrrades. Für E-Bikes bietet sich, mit Blick auf den möglichen Diebstahl des Akkus, deshalb eine eigene Versicherung an.

 

Mehr zur Fahrradversicherung lesen Sie hier.

Kann ich mich auch gegen Diebstahl versichern?

Diebstahl in Verbindung mit einem Einbruch ist in der Regel immer über die Hausratversicherung mit abgedeckt.

 

Auch wenn vom Versicherungsgrundstück die Wäsche von der Leine, der Kinderwagen, Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen, wird der Schaden erstattet.

 

Trickdiebstahl muss hingegen extra eingeschlossen werden.

Was besagen die einzelnen Klauseln in der Hausratversicherung?

In der Hausratversicherung gibt es besondere Bedingungen und Klauseln, die den Standard-Versicherungsschutz erweitern. In einigen Policen sind siebereits enthalen, in anderen müssen sie extra mitversichert werden.

 

Überspannungsschäden

 

Das sind Schäden, die an elektronischen Geräten (Fernseher, Computer, Telefon, etc.) entstehen können, wenn zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag eine Überspannung im Stromleitungsnetz entsteht.

 

Aquarien und Wasserbetten

 

Durch diese Klausel wird ein Wasseraustritt aus einem Aquarium oder einem Wasserbett einem versicherten Leitungswasserschaden gleichgestellt.

 

Medienverlust durch Rohrbuch

 

Unter „Medienverlust“ verstehen Versicherer Wasserverlust. Ist diese Klausel mit versichert, ersetzt Ihnen der Versicherer bei einem Rohrbruch die zusätzlich entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser.

 

Diebstahl von Hausrat aus dem Kraftfahrzeug

 

Wird in Ihr Auto eingebrochen und werden dabei Gegenstände gestohlen, die zum Hausrat gehören (zum Beispiel Reise- oder Sporttasche), dann ersetzt der Versicherer Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Höhe den Schaden. Dieses gilt aber nicht für Handys, mobile Navigationsgeräte, Fotoapparate und elektronische Geräte!

 

Einfacher Diebstahl

 

Versichert gilt im Regelfall immer der Diebstahl in Verbindung mit einem Einbruch. Wird aber von Ihrem Versicherungsgrundstück die Wäsche von der Leine, werden Gartenmöbel oder Gartengeräte oder der Kinderwagen gestohlen, erhalten Sie über diese Vereinbarung ebenfalls Schadenersatz.

 

Fahrraddiebstahl

 

Der Diebstahl von Fahrrädern muss zusätzlich versichert werden. Achten Sie darauf, ob der Vertrag eine Nachtzeitklausel enthält. Die besagt: kein Ersatz bei einem Diebstahl zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, es sei denn, Sie haben das Fahrrad benutzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

 

Üben Sie Ihre freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit auch von zuhause aus, sollten Sie daran denken, dass die Gegenstände Ihrer beruflichen Tätigkeit mit versichert sind, denn beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände sind oft kein Hausrat und somit nicht versichert!

 

Hotelkosten

 

Ist nach einem Versicherungsfall Ihr Domizil nicht mehr bewohnbar, dann werden Ihnen die Unterbringungskosten ersetzt. Die Leistung ist aber sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt.

 

Elementarschäden

 

Hierzu zählen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese müssen zusätzlich versichert werden, was jedoch nicht in allen Regionen möglich ist.
Mehr dazu finden Sie hier.

 

Lassen Sie Ihre Verträge überprüfen! damit Ihr Hab und Gut auch so versichert ist, wie Sie es wünschen oder brauchen.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Nicht jeder Schaden, der Ihnen im Haushalt widerfahren kann, ist versicherbar. So ist kaputtes Geschirr ebenso wenig versicherbar wie defekte Elektrogeräte, es sei denn, eine der versicherten Gefahren war die Ursache.

 

Auch der Befall von Schimmel und Glasbruch sind nicht Gegenstand einer Hausratversicherung . Letzterer wird gerne zusammen mit der Hausratversicherung angeboten, ist aber eine eigenständige Versicherung. Der Verlust von Schlüsseln und der dadurch notwendige Austausch eines Türschlosses ist ebenfalls nicht eingeschlossen.

 

Auch grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht ersetzt. Allerdings kann inzwischen die grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen werden (Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit).

 

Nicht eingeschlossen sind zudem so genannte Elementarschäden. Darunter versteht man generell Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüchen. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt und/oder angesichts des Klimawandels Folgeschäden durch Starkregen (Rückstau, Überschwemmungen) fürchtet, kann eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließen.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Um den entstandenen Schaden auch vollständig ersetzt zu bekommen ist es wichtig, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde. Es muss der gesamte Hausrat versichert werden, selbst wenn man sich einen Teil der im Schadenfall beschädigten Dinge nie wiederkaufen würde. Das gilt ausnahmslos für alle Gegenstände im Haushalt.

 

Dabei ist immer der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, es sei denn, der Wert liegt unter 40 % der Wiederbeschaffung. Wer sich der Mühe nicht unterziehen will, alles selbst zu schätzen, kann auf ein Hilfsmittel der Versicherer zurückgreifen: Je nach Gesellschaft werden zwischen 650 Euro und 850 Euro der Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme zugrunde gelegt. Allerdings kann diese Bequemlichkeit auch Geld kosten. Zum Beispiel wenn bei einer großen Wohnfläche für eine verhältnismäßig spärliche Ausstattung eine zu hohe Prämie gezahlt wird. Oder umgekehrt: Wenn eine höherwertige Ausstattung oder Sammlungen nicht berücksichtigt wurden, wird im Schadenfall nur anteilig gezahlt (s. Unterversicherung).

Was ist eine Unterversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn der Wert des Hausrats höher ist als die Versicherungssumme. In diesem Fall wird bei einem versicherten Schaden dieser nur quotenmäßig ersetzt. Sind beispielsweise nur 60 % des Hausrats versichert, werden auch nur 60 % des Schadens ersetzt!

 

Das gilt nicht bei Fahrraddiebstahl, denn hier gibt es eine Entschädigungsgrenze, in der Regel beträgt diese 1 % der Versicherungssumme. So beläuft sich zum Beispiel bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro die Entschädigungsgrenze auf 600 Euro, auch wenn das Fahrrad 1.200 Euro gekostet hat.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Zusatzversicherungen

Elementarversicherung →
Zusatzversicherung gegen extreme Wettereinflüsse wie Starkregen und Überschwemmung

 

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