Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und sorgt für eine lebenslange Zusatzrente. Konkret handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung, in die der Betrieb oder der|die Angestellte oder beide einen monatlichen Beitrag einzahlen. Ob man eine Direktversicherung in Anspruch nehmen möchte, entscheidet jede|r Mitarbeiter|in selbst. Den Vertrag sucht in der Regel der Betrieb aus. Da Versicherer so mehrere Verträge auf einmal verkaufen können, gewähren sie oft Rabatte.
Arbeitgeber|innen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiter|innen eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Viele kleine und mittelgroße Unternehmen greifen auf eine Direktversicherung zurück, da sie mit einem relativ geringen Aufwand verbunden ist. Als Direktversicherung kommen fondsgebundene Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen in Betracht. Bei der Auswahl stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ob eine Direktversicherung rein arbeitgeber- oder rein arbeitnehmerfinanziert sein soll oder als Mischform abgeschlossen wird, entscheidet der|die Arbeitgeber|in.
Ob für Sie als zu versichernde Person, also als Angestellte|r, eine Direktversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bietet Ihr Betrieb die rein arbeitgeberfinanzierte Variante an, können (sollten!) Sie dieses “Geschenk” ohne weiteres annehmen. Lediglich für die Kalkulation Ihres gesamten Finanzbedarfs im Alter gibt es eines zu berücksichtigen: Auf die Betriebsrente werden später Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Ansonsten gilt für die arbeitnehmer- und die mischfinanzierte Direktversicherung das gleiche wie für jede andere Form der betrieblichen Altersvorssorge: Sie ist vom Prinzip her für alle interessant, die entsprechende Steuervorteile haben. Wenn Sie Kinder und Anspruch auf eine Riester-Förderung haben, könnte dagegen diese unterm Strich günstiger sein. Auch für andere, insbesondere für Frauen, ist die betriebliche Variante nicht unbedingt die günstigere Form der Altersvorsorge. Wir erstellen Ihnen gerne einen Vergleich. Zudem raten wir, die Entscheidung für oder gegen ein Vorsorgemodell im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes zu fällen und stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Nein, die Kündigung einer betrieblichen Altersversorgung ist ausgeschlossen. Das gilt auch im Falle einer finanziellen Notlage. Sie können jedoch eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung verlangen, um die monatliche Belastung zu reduzieren.
Wenn Sie einen unverfallbaren Anspruch aus der Direktversicherung haben, dann haben Sie bei einem Arbeitgeberwechsel verschiedene Möglichkeiten:
Wenn Sie allerdings bei dem|r neuen Arbeitgeber|in Ansprüche auf VBL/VBLU-Leistungen, dann kann der Vertrag nicht übertragen werden! In diesem Fall bleibt nur die private Fortführung oder Beitragsfreistellung.
Da Arbeitgeber|innen sowohl über die Form der Altersversorgung als auch die Versicherungsgesellschaft entscheidet, kann bei Pensionskassen und Direktversicherungen im Rahmen eines Übertragungsabkommens der Vertrag übertragen werden. Hierbei dürfen keine neuen Abschlusskosten entstehen!
Eine Direktversicherung kann auch als Grüne Rente abgeschlossen werden. Hier wird der Sparanteil der eingezahlten Beiträge ausschließlich in nachhaltige Projekte und in Kapitalanlagen investiert, die entweder die Umwelt nachhaltig positiv beeinflussen, die die Zukunftssicherheit der Gesellschaft und Gemeinschaft bewahren und fördern oder, wenn eine Geldanlage in Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen. Fragen Sie uns gerne danach!
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net
Die Möglichkeiten der Altersvorsorge sind vielfältig. Wenn sie den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen soll, ist es mit der Wahl einer günstigen Versicherung oder viel versprechenden Geldanlage allein nicht getan. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und stehen Ihnen gerne zur Seite.