PFLEGE­ZUSATZVERSICHERUNGEN

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Wer im Pflegefall sein Vermögen schützen will oder vermeiden möchte, dass die eigenen Kinder einen Beitrag zahlen müssen, sollte sich über eine Zusatzversicherung Gedanken machen. Denn über die gesetzliche Pflegeversicherung ist meist nur ein Teil der erforderlichen Pflegeleistungen abgedeckt. Wählen kann man zwischen verschiedenen Modellen. Während die einen zur Absicherung reinen Pflegekosten dienen, spart man über die anderen Kapital für eine Pflegerente an. Welche Variante die richtige sein könnte, will gut überlegt sein.

Die Menschen werden älter und damit steigt auch das individuelle Risiko, ein Pflegefall zu werden. Eine gute Versorgung ist nicht zuletzt eine finanzielle Frage. Über die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur die Grundversorgung absichert. Da die tatsächlichen Pflegekosten jedoch meist höher ausfallen, kann eine zusätzliche private Vorsorge über eine Pflegezusatzversicherung sehr sinnvoll sein.

 

Angeboten werden drei Modelle: Die Pflegetagegeld- und die Pflegerenteversicherung zahlen bei Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Tagessatz bzw. eine monatliche Rente zur freien Verwendung. Die Pflegekostenversicherung zahlt einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der gesetzlichen Leistung zu dern Pflegekosten obendrauf.

 

Zudem gibt es eine Sonderform: Der Pflege-Bahr als staatlich bezuschusste Pflegetagegeldversicherung.

Wie funktioniert und was leistet die Pflegetagegeldversicherung?

In der privaten Pflegetagegeldversicherung versichert man einen Tagessatz, der entsprechend dem Pflegegrad anteilig gezahlt wird. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Sie den Tagessatz pro Pflegegrad in einem bestimmten Rahmen frei bestimmen. Bei anderen wird ein Tagessatz für den Pflegegrad 5 festgelegt, der mit abnehmendem Pflegegrad sinkt.

 

In der Pflegetagegeldversicherung wird kein Geld angespart. Mit Kündigung des Vertrages erlischt also der Leistungsanspruch. Einige Tarife bieten Zusatzleistungen an, unter anderem eine Beitragsfreistellung im Leistungsfall, Einmalzahlungen oder Assistance-Leistungen.

Wie funktioniert und was leistet die Pflegerentenversicherung?

In der Pflegerentenversicherung wird, wie in einer privaten Rentenversicherung, ein monatlicher Sparvertrag vereinbart oder eine Einmalzahlung geleistet. Im Pflegefall wird dann entsprechend dem Pflegegrad eine lebenslange Pflegerente gezahlt. Der Vorteil der Pflegerente ist, dass sie beitragsfrei gestellt werden kann und das Restguthaben weiter als Absicherung zur Verfügung steht. Auch eine Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes ist möglich. Der Nachteil ist, dass die Beiträge zur Pflegerentenversicherung höher sind als als die der Pfegetagerente. Je nach Versicherer und Tarif wird eventuell auch nicht bei allen Pflegegraden geleistet.

 

Wer eine Einmalzahlung leistet, erhält einen lebenslangen Schutz im Fall der Pflege. Selbst nach Abzug der Abschlusskosten und trotz Niedrigzinsphase baut sich im Lauf der Jahre eine akzeptable Verzinsung auf. Der Vertrag kann vor Erreichen des 85. Lebensjahres gekündigt werden. Im Pflegefall wird jedoch die Pflegeleistung fällig. Bei Tod vor dem 85. Lebensjahr wird der Vertrag ausgezahlt.

Wie funktioniert und was leistet der Pflege-Bahr?

Als Pflege-Bahr wird die staatlich geförderte, ergänzende Pflegezusatzversicherung bezeichnet. Im Leistungsfall wird ein Pflegetagegeld gezahlt.

 

Der Eigenbetrag muss mindestens 10 Euro im Monat betragen. Dann zahlt der Staat zusätzlich 5 Euro im Monat dazu. Für diesen Betrag muss die Leistung beim Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich betragen. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 sind gestaffelt. Bei den geförderten Tarifen muss die Mindestleistung 60 Euro/120 Euro/180 Euro und 240 Euro betragen. Da die Beiträge je nach Eintrittsalter unterschiedlich sind, ist der Mindestbeitrag bei älteren Personen wesentlich höher, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrente beim Pflegegrad 5 nicht erreicht wird!

 

Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Wartezeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Das heißt: Tritt innerhalb dieser Frist ein Pflegefall ein, besteht kein Leistungsanspruch.

Ob und welche Versicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb raten wir stets, die Entscheidung im Rahmen Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

 

Die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung sind abhängig vom Alter und vom Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss. Und selbstverständlich auch davon, wie hoch die vereinbarten Leistungen ausfallen sollen. Bei der Auswahl eines Angebotes sollten auch Kriterien wie Wartezeit, rückwirkende Leistungen und Beitragsfreiheit im Pflegefall eine Rolle spielen. Wir klären Sie über die Variationen und Konditionen einer Pflegezusatzversicherung auf, stellen gemeinsam mit Ihnen eine für Sie relevante Kriterienliste zusammen und prüfen daraufhin die entsprechenden Leistungsangebote

 

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen. Hierzu gehören die Körperpflege, das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Unterstützung bei der Mobilität und im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen und Waschen. Seit dem 1.1.2017 werden auch Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit gewichtet.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Das Pflegestärkungsgesetz II hat die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Unterschieden wird nun zwischen geringer, erheblicher, schwerer und schwerster Beeinträchtigung und beim Pflegegrad 5 der schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Pflegebedürftigkeit wird nach dem Grad der Selbständigkeit und den Fähigkeiten beurteilt, und nicht mehr nach dem Faktor „Zeit“. Pflegesachleistungen werden ab Pflegegrad 2 gezahlt und liegen zwischen 724 Euro und 2.095 Euro im Monat, bei Pflege durch Angehörige liegt der Satz bei weniger als der Hälfte. Bei stationärer Pflege wird ab Pflegegrad 1 geleistet (125 Euro), darüber liegen die Leistungen zwischen 770 Euro und 2.005 Euro.

Wie hoch fällt der Eigenanteil aus?

Laut Stiftung Warentest beträgt die Finanzierunglücke, also der Anteil, den Sie selbst zahlen müssen, bei einer sttionären Plege 1.500 Euro., und zwar unabhängig vom Pflegegrad.

Bei der häuslichen Pflege muss zwischen den Pflegegraden unterschieden werden. Hier ist ein Eigenanteil zwischen 125 Euro (Pflegegrad 1) und 2.200 Euro (Pflegegrad 5) zu leisten.

Welche Kriterien sollte eine gute Pflegeversicherung erfüllen?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere natürlich von der Art der Pflege, dem Pflegegrad, dem Umfang der notwendigen Hilfe, dem Bundesland und vielen persönlichen Faktoren, wie dem eigen enLebensumfeld.

 

Man schätzt, dass im Pflegegrad 1 zusätzlich um die 350 Euro zur gesetzlichen Pflegeversicherung aufzuwenden sind. Die Kosten bei häuslicher Pflege durch Angehörige bei Pflegegrad 2 werden auf über 840 Euro beziffert, wobei die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich 316 Euro zahlt. Erfolgt bei Pflegegrad 3 die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, steigen die Eigenleistungen schon auf 875 Euro und bei der stationären Pflege bei Pflegegrad 4 auf 1.755 Euro.

 

Welchen Bedarf man im Alter tatsächlich haben wird, kann natürlich niemand voraussehen. Deshalb ist die Entscheidung über Art und Umfang einer Pflegezusatzversicherung immer eine sehr persönliche. Gerne unterstützen wir Sie dabei, in diesem Rahmen eine passende Vorsorge zu finden.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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