Fast jede|r hat eins im Keller. Oder am Gartenzaun. Viele nutzen es, um am Wochenende in Bewegung und ins Grüne zu kommen. Andere gebrauchen es Tag für Tag und für nahezu alle Wege. Fahrräder gibt es für jeden Bedarf, jede Anforderung und jeden Geschmack. Doch Fahrräder gehören leider auch zu den beliebtesten Diebesgütern. Da hilft manchmal selbst das beste Schloss nicht. Wohl aber eine passende Versicherung.
Laut Polizei Bremen wird in Deutschland rein statistisch jede Minute ein Fahrrad gestohlen. Zum Glück ist der Fahrraddiebstahl Bestandteil fast jeder Hausratversicherung. Schauen Sie einmal nach, ob das auch bei Ihrer Versicherung der Fall ist! Wenn ja, wäre auch Ihr E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl abgesichert, sofern es nicht kennzeichnungspflichtig ist.
Es gibt allerdings Entschädigungsgrenzen, das heißt: ein gestohlenes Rad wird nur bis zu einer bestimmten Summe ersetzt. Der Diebstahl von Einzelteilen, der teure Sattel oder das Akku des E-Bikes zum Beispiel, ist dagegen gar nicht versichert. Ebenso wenig Schäden durch Unfall oder Vandalismus.
Aber Sie können Ihre Versicherung entsprechend aufstocken. Je nachdem, welche Risiken Ihnen relevant erscheinen. Es gibt sogar Vollkaskoversicherungen für Fahrräder , E-Bikes und Pedelecs, in denen auch der Diebstahl von Teilen (z.B. Akkus) oder die Beschädigung (z.B. Vandalismus) versichert werden kann. Fragen Sie uns!
In dem Zuge überprüfen wir gerne auch Ihre Hausratversicherung. Denn Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec lässt sich hier zwar über entsprechende Zusatzbedingungen mitversichern. Manchmal ist es ratsam, Ihren Vertrag aufzustocken, manchmal lohnt es sich, einen neuen abzuschließen, der per se mehr Leistungen enthält und sogar weniger kostet.
Die Entschädigungsgrenze gibt an, bis zu welcher Summe der Neuwert nach einem Diebstahl erstattet wird. In der Regel beträgt sie 1 % der versicherten Summe des Hausrats.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 80.000 Euro wird der Schaden bis 800 Euro erstattet. Eine Unterversicherung gibt es bei der Fahrradmitversicherung nicht. Liegt der Wert Ihres Rads oder Pedelecs über dieser Entschädigungsgrenze, dann können Sie den Prozentsatz gegen Zuschlag jederzeit erhöhen.
Einige Versicherungsgesellschaften weichen inzwischen von dieser Prozentregelung ab und bieten festen Summe als Entschädigungsgrenze an (z.B. 10.000 Euro) oder versichern die Fahrräder gegen Zuschlag in 100 Euro-Schritten.
Das ist in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Ist eine Neuwerterstattung enthalten, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob dafür eine Wiederbeschaffung Voraussetzung ist
Tatsächlich enthalten alte Hausratversicherungen noch die so genannte Nachtzeitklausel. Sie besagt, dass ein Rad außerhalb eines abgeschlossenen Abstellraumes zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht versichert ist. Ausnahme: es ist noch in Gebrauch (zum Beispiel wegen eines Kinobesuchs).
Die meisten Anbieter verzichten heute auf diese Klausel, dennoch kann es Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben! Wir prüfen das gerne für Sie.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie Ihr Fahrrad immer abschließen – anschließen müssen Sie es dagegen nicht. Dennoch ist es sehr empfehlenswert, das Rad an einem Gartenzaun, Laternenpfahl oder Fahrradbügel zu sichern. So lässt es sich nicht ohne weiteres wegtragen.
Die meisten Versicherer verlangen übrigens ein Fahrradschloss und gewähren keinen Versicherungsschutz bei einem einfachen Speichenschloss!
Die Bedingungen sind hier sehr unterschiedlich. Deshalb sollten Sie genau überlegen, was Ihnen wichtig ist. Die Vollkaskoversicherung kann neben dem Diebstahl auch Schäden durch Teilediebstahl (einschließlich des Akku bei E-Bikes und Pedelecs) sowie Schäden nach Unfällen oder durch Vandalismus ersetzen.
Bei E-Bikes und Pedelecs gibt es teilweise auch Versicherungsschutz für Schäden durch Bedienungsfehler oder Verschleiß sowie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
Je nach Anbieter erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Diebstahl auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör, wie zum Beispiel Helm oder Kindersitz.
Grundsätzlich sollten Sie – nicht nur als Radfahrer|in – eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben! Denn Personen- und Sachschäden nach einem selbst verschuldeten Unfall können existenzbedrohend sein. In der Regel sind hier auch die Benutzung von E-Bikes und Pedelecs mitversichert. Aber: es gibt auch Ausnahmen! Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.
Zudem kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net
Eine Vollkaskoversicherung für Fahrräder und E-Bikes gibt es auch als separate Versicherung. Wir empfehlen die
Hier können Sie selbst ein Angebot für Ihr Fahrrad (Kaufpreis: mind. 999 €) errechnen lassen und, wenn Sie möchten, auch direkt einen Vertrag abschließen:
Vollkaskoversicherung
Die Ammerländer Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Westerstede. Zu den Top-Produkten gehört dieVollkaskoversicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs.