BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Vorteile auf beiden Seiten

Über den Betrieb eine Zusatzrente fürs Alter aufbauen ist eine interessante Option. Jede|r Arbeitnehmer|in hat ein Recht darauf und sollte sie bei der Planung der Altersvorsorge mit in Betracht ziehen. Umgekehrt sind Arbeitgeber|innen dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten bzw. zu ermöglichen. Auf welche Art und in welcher Form sie das tun, bleibt ihnen überlassen. Wirkliche Nachteile bzw. Zusatzkosten haben sie dadurch nicht, denn im gleichen Zuge sparen sie Steuern und Sozialabgaben ein.

Eine betriebliche Altersvorsorge  (bAV) kann auf zweierlei Art finanziert werden:

 

Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

 

Bei der klassischen Form der betrieblichen Altersvorsorge schließt das Unternehmen, der Betrieb eine Rentenversicherung für seine Mitarbeiter|innen ab und übernimmt auch die Beitragszahlungen. Ein Angebot, das niemand ausschlagen sollte! (Einzige Voraussetzung für den Erhalt der späteren Rente: eine mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit). Das Unternehmen, der Betrieb selbst kann die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und spart zudem in entsprechender Höhe den Arbeitgeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen ein.

 

Die heute am meisten gewählte Variante ist die Direktversicherung. Wir informieren Sie als Arbeitgeber|in über diese und andere Varianten der Betriebsrente und handeln gerne einen geeigneten Vertrag für Sie aus.

 

 

Arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge

 

Seit 2002 haben Sie einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandllung. Damit werden Teile Ihres Bruttolohns in einen Rentenvertrag eingezahlt, auf diesen Teil sind keine Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Jede|r  Arbeitgeber|in muss einen solchen Vertrag anbieten, entscheidet aber selbst über den Durchführungsweg. Auch hier gehört die Direktversicherung zu der meist gewählten Vertragsvariante.

 

Vom Prinzip her ist die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer|innen interessant, die entsprechende Steuervorteile haben. Wenn Sie Kinder und Anspruch auf eine Riester-Förderung haben, könnte dagegen diese unterm Strich günstiger sein. Auch für andere, insbesondere für Frauen, ist die betriebliche Variante nicht unbedingt die günstigere Form der Altersvorsorge. Wir erstellen Ihnen gerne einen Vergleich. Zudem raten wir, die Entscheidung für oder gegen ein Vorsorgemodell im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes zu fällen und stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wieviel Steuern und Sozialabgaben kann ich bei der arbeitnehmerfinanzierte bAV sparen?

Die Höhe der Einsparung hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab, welchen Monatsbeitrag Sie zahlen, von Ihrer Steuerklasse und davon, ob Sie Kirchensteuer zahlen und ob Sie bei der Krankenkasse Zusatzbeiträge entrichtet müssen.

Grundsätzlich gilt, dass bei der Gehaltsumwandlung  bis zu einem Monatsbeitrag von 282 EUR (2022) keine Einkommensteuer zu zahlen ist und auch die Sozialversicherungsbeträge entfallen. Je nach Einkommenssituation und Krankenkasse kann der „staatliche Zuschuss“ somit fast 50 % betragen. Oder anders ausgedrückt: bei einer Gehaltsumwandlung von 100 Euro zahlen Sie netto nur knapp über 50 Euro!

Sind bei Bezug der Zusatzrente Steuern und Sozialabgaben fällig?

Bei Fälligkeit wird die betriebliche Altersvorsorge besteuert und zwar mit dem dann gültigen Steuersatz. Er ist in der Regel erheblich niedriger als zur Zeit des Erwerbslebens. Wenn Sie eine Kapitalabfindung statt einer lebenslangen Rente wählen, wird der Gesamtbeitrag in einem Zug versteuert.

 

Auf die Monatsrente, die 164,50 EUR (2022) übersteigt, sind zudem Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Bei Zahlung einer Kapitalabfindung wird ebenfalls ein Krankenversicherungsbeitrag fällig. Dieser wird jedoch auf 120 Monate verteilt.

Wird die Zusatzrente aus der bAV auf die Grundsicherung angerechnet?

Im Wesentlichen werden alle im Bedarfszeitraum monatlich zufließenden Einkünfte auf die Grundsicherung angerechnet. Vom Einkommen sind bestimmte Beträge abzusetzen, vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und weitere mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben (sogenanntes „bereinigtes“ Einkommen).

 

Seit dem 1.1.2018 werden beim Bezug von Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie privaten Renten die ersten 100 Euro nicht als Einkommen angerechnet. Der Teil, der 100 Euro übersteigt, wird zu 30 % nicht angerechnet, maximal sind 209 Euro anrechnungsfrei.

 

Gibt es bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante auch einen Arbeitgeber-Zuschuss ?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer|innen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Sie können jedoch nicht über die Form (Pensionskasse, Direktversicherung) und den Anbieter entscheiden.

 

Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber|innen einen Zuschuss von 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen, wenn Sozialabgaben eingespart werden. Ab 2022 gilt dieses auch für Altverträge.

Kann ich die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Kündigung einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung ist ausgeschlossen. Das gilt auch im Falle einer finanziellen Notlage der versicherten Person.    Die Kündigung einer durch eine Gehaltsumwandlung  finanzierten betrieblichen Altersversorgung  ist möglich, aber nicht zu empfehlen. In diesem Fall werden neben zusätzlichen Kosten des Versicherers auch sofort Steuern und Sozialabgaben auf das Guthaben fällig.    Ob das Restguthaben dann auch sofort ausgezahlt wird oder erst zum Rentenbeginn, sollte vorher mit dem Versicherer geklärt werden. Alternativ zur Kündigung bietet sich bei finanziellen Engpässen eher eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung an.   

 

Was passiert mit meiner Vorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?

Wenn Sie einen unverfallbaren Anspruch aus der betrieblichen Altersversorgung haben, dann haben Sie bei einem Arbeitgeberwechsel verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Vertrag kann auf den|die neue Arbeitgeber|in übertragen werden,
  • Sie führen den Vertrag als private Rentenversicherung weiter oder
  • der Vertrag wird beitragsfrei gestellt.

 

Wenn Sie allerdings bei dem|r neuen Arbeitgeber|in Ansprüche auf VBL/VBLU-Leistungen, dann kann der Vertrag nicht übertragen werden! In diesem Fall bleibt nur die private Fortführung oder Beitragsfreistellung.

 

Da Arbeitgeber|innen sowohl über die Form der Altersversorgung als auch die Versicherungsgesellschaft entscheidet, kann bei Pensionskassen und Direktversicherungen im Rahmen eines Übertragungsabkommens der Vertrag übertragen werden. Hierbei dürfen keine neuen Abschlusskosten entstehen!

 

Kann ich die betriebliche Altersvorsorge auch als geschäftsführende|r Gesellschafter|in in Anspruch nehmen?

Wenn Sie statt eines Arbeitsvertrags einen Dienstvertrag haben, also nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, können Sie ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.

 

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, sparen Sie ebenfalls Steuern und Krankenkassenbeiträge ein. Sind Sie hingegen privat krankenversichert, bleibt es lediglich bei der Steuerersparnis. Erfahrungsgemäß lohnt es sich eine betriebliche Altersvorsorge in der Regel aber in jedem Fall.

 

Was kostet mich als Arbeitgeber|in die BAV ? Inwiefern spare ich Steuern und Sozialabgaben ein?

Arbeitgeber|innen sparen mit der betrieblichen Altersversorgung in jedem Fall Kosten ein. Auch wenn ein Zuschuss von 15 % gezahlt werden muss. Denn die Ersparnis bei den Sozialabgaben ist stets höher, als der zu zahlende Zuschuss.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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Die Möglichkeiten der Altersvorsorge sind vielfältig. Wenn sie den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen soll, ist es mit der Wahl einer günstigen Versicherung oder viel versprechenden Geldanlage allein nicht getan. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und stehen Ihnen gerne zur Seite.

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