RESTKOSTENVERSICHERUNG FÜR BEAMT|INNEN

100% Kostendeckung für Beihilfeberechtigte

Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe zu allen anfallenden Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten, und welcher von Bundesland zu Bundesland abweichen kann. Die Beihilfesätze steigen für Beamt|innen mit mehr als einem Kind oder berücksichtigungsfähigen Ehegatten. Für den Rest müssen sie eine Restkostenversicherung abschließen. Möglich ist dies (ausschließlich) über die Private Krankenversicherung.

Im Krankheitsfall trägt dann also der Dienstherr den einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt und die Private Krankenversicherung den anderen. Auch die Familienmitglieder des|der Beamten|in sind beihilfeberechtigt, solange sie nicht selbst berufstätig sind.

Wie setzen sich die Beiträge zusammen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie einen bestimmten Prozentsatz auf Ihr Bruttoeinkommen. Bei der Privaten Krankenversicherung spielt, anders als bei der gesetzlichen, das Bruttoeinkommen keine Rolle für den Beitrag. Entscheidend sind dagegen das Eintrittsalter und die vereinbarten Leistungen.

 

Zusätzlich zur Restkostenversicherung kann ein Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen werden, der Leistungseinschränkungen der staatlichen Beihilfe ausgleicht.

Was ist mit den Beiträgen im Rentenalter?

Zur Beitragsentlastung im Alter muss der Versicherer 10% des Beitrages zurückstellen. Auch wenn sich der Beihilfeanspruch mit Pensionsbeginn erhöht, sollte zusätzlich vorgesorgt werden, denn die Beiträge steigen kontinuierlich durch die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen und dadurch, dass die Menschen immer älter werden. Hierzu können zum Beispiel auch so genannte Beitragsentlastungstarife genutzt werden.

Ist ein Wechsel (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich und setzt voraus, dass man wenigstens zwölf Monate versicherungspflichtig war.

Was passiert, wenn sich die Beihilfe ändert?

Die Tarife in der Restkostenversicherung könne innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Sonderreglungen in verschiedenen Bundesländern

In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Brandenburg und Thüringen können Beamt|innen auf die individuelle Beihilfe verzichten und stattdessen eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Das gilt auch für Penionär|innen.

 

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Weitere Informationen

Auch wichtig!