HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DIE ÜBERGANGSPFLEGE

Mit dem 1. Januar 2015 hat Pflegekinder in Bremen (PiB) gGmbH einen Gruppenvertrag für alle Pflegeeltern in der Übergangspflege abgeschlossen.

 

Warum eine Haftpflichtversicherung für die Übergangspflege?

 

Die Versicherungsbedingungen in der (eigenen) Privaten Haftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich. So sind Kinder in der Übergangspflege, im Gegensatz zu Kindern in Dauerpflegeverhältnissen, meist nicht mitversichert. Fügt also das Kind Dritten einen Schaden zu, so geht dies zu Lasten der Pflegeeltern. Zudem besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Pflegeeltern selbst wegen eines Schadens des Pflegekindes in Regress genommen werden, oder wenn das Pflegekind einen Schaden bei den Pflegeeltern anrichtet. Grundsätzlich greift im ersten Fall zwar der Versicherungsschutz des Haftpflichtschadenausgleiches der Deutschen Großstädte (HADG), der automatisch für alle Pflegeeltern eintritt, jedoch gibt es auch hier Lücken.

 

Daher hat die PiB alle Pflegeeltern in der Übergangspflege vorsorglich versichert. 

Was ist alles über die Haftpflichtversicherung für die Übergangspflege versichert?

Die Versicherung für Pflegeeltern greift nur, wenn diese eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Pflegeeltern-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsschutz über den eigenen Vertrag nicht ausreicht besteht. Die Zahl der Übergangspflegeplätze spielt hierbei keine Rolle!

 

Das gilt auch, wenn das Kind behindert oder deliktunfähig (unter sieben Jahre) ist. In diesem Fall besteht ein Versicherungsschutz bis zu einer Summe von 100.000 €.

 

Die Pflegeeltern sind über diesen Vertrag gegen Regressansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Behandlungskosten, etc.) versichert, wenn durch ihre Schuld das Pflegekind einen Schaden erlitten hat.

 

Richtet das Pflegekind einen Schaden bei den Pflegeeltern an, so tritt diese Versicherung ebenfalls ein. Bei Schäden im Innenverhältnis besteht jedoch eine Selbstbeteiligung im Schadenfall in Höhe von 100 €.

Quelle: © Fairsicherungsladen Bochum

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

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