HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR PFLEGEELTERN

 

Absicherung von Haftpflichtschäden gegenüber Dritten

 

Pflegeeltern haben in der Regel eine Private Haftpflichtversicherung. In der herkömmlichen, privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten versichert, die durch den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Familie verursacht wurden. Dazu gehören natürlich auch die Pflegekinder. Jedoch leistet die normale Haftpflicht bei Schäden untereinander nicht.

 

Eigene Schäden durch das Pflegekind

 

Schäden, die das Pflegekind im eigenen Haushalt verursacht, sind nicht versicherbar, denn haftungsrechtlich handelt es sich hier um Eigenschäden. Allerdings kann ein Antrag auf Erstattung an die Sozialbehörde gestellt werden. Hier entscheidet man im Einzelfall.

 

Haftpflichtschäden durch die Pflegeeltern

 

Umgekehrt kann auch das Pflegekind durch seine Pflegeeltern zu Schaden kommen, zum Beispiel wenn es in einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit vom Wickeltisch krabbelt. Handelte es sich dabei um grobe Fahrlässigkeit seitens der Pflegeeltern, dann können diese in Regress genommen werden. Die Private Haftpflichtversicherung tritt in diesem Fall nicht ein, weil es sich um einen Schadensfall innerhalb der Familie handelt. Wir empfehlen daher, eine Haftpflichtversicherung speziell für Pflegeeltern abzuschließen. 

 

Über unseren günstigen Rahmenvertrag sind sowohl Personen- und Sach- als auch Vermögensschäden gedeckt. Hier können Sie zwischen den beiden Tarifen „Maximilian“ und „Paul“ wählen. Gerne informieren wir Sie ausführlich und schauen gemeinsam mit Ihnen, welcher am besten zu Ihnen und Ihrer Situation passt.

Tarif Maximilian | Rund-um-Haftpflicht

jährlich 119,-€ ohne Selbstbeteiligung oder 72,59,-€ mit Selbstbeteiligung 125,-€ pro Schadenfall

Der Tarif Maximilian ist eine vollwertige private Haftpflichtversicherung mit integrierter Binnenversicherung. Das heißt: die „normale“ Privathaftpflicht und die Binnenversicherung (Haftung unterreinander) sind kostengünstig in einem Vertrag vereint. Eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist ebenfalls nicht erforderlich. Neben dem Einschluss der Binnenversicherung, bietet er weitere Besonderheiten:

• Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder bis zur Höchstsumme am Deutschen Markt, derzeit 100.000 € (Stand 04/2013)

• Versicherungsschutz für Kinder mit Behinderung

• Forderungsausfalldeckung bereits ab 1 € inkl. Rechtsschutz

• Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Dingen bis 10.000 €

• Schlüsselverlustrisiko

u.v.m.

Wechseln Sie zu Tarif Maximilian, wenn Sie alle Vorteile genießen möchten.

Tarif Paul : die Deckungserweiterung für eine bestehende Haftpflichtversicherung

Bei dem Tarif Paul handelt sich um eine sogenannte Excedentendeckung. Das bedeutet: Sie führen Ihre bestehende private Familienhaftpflichtversicherung fort und vervollständigen sie um den Deckungsumfang, den sie als Pflegefamilie benötigen. Also unter anderem um die Binnenversicherung, die Deckung von möglichen Schadensersatzansprüchen durch das Pflegekind.

Wie ist die Haftpflicht von Pflegeeltern geregelt?

Kommt ein Pflegekind durch seine Pflegeeltern zu Schaden, zum Beispiel wenn es in einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit vom Wickeltisch krabbelt, so können die Pflegeeltern in Regress genommen werden, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben. Darüber hinaus gibt es inzwischen Gerichtsurteile, nach denen Jugendämter nicht zwingend für solche Schäden einzustehen haben. Das Risiko für Pflegeeltern ist also nur schwer abschätzbar und sollte daher über eine eigenständige Versicherung, die Pflegeeltern Haftpflicht, abgedeckt werden.

Wie sind Schäden durch das Pflegekind abgesichert?

Schäden durch das Pflegekind sind in der Regel über das Jugendamt abgesichert. Manche Jugendämter haben hierfür eine Versicherung abgeschlossen, andere Ämter treten selber für Schäden ein. In den meisten Fällen gilt die Absicherung aber erst für Pflegekinder über sieben Jahre. Schäden durch deliktunfähige Pflegekinder, also Pflegekinder unter sieben Jahren, werden meist nicht erstattet. Auch Pflegekinder mit Behinderung sind überwiegend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Quelle: © Fairsicherungsladen Bochum