PRIVATE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Anwaltliche Hilfe im Streitfall

Streitigkeiten kommen immer wieder vor, viele lassen sich außergerichtlich klären. Manchmal aber ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche nicht ohne anwaltliche Hilfe möglich. Wer diese Möglichkeit im Fall des Falles ausschöpfen möchte, kann die damit verbundenen finanzielle Risiken mit einer Rechtsschutzversicherung deutlich senken. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist diese für die Kosten zuständig.  Allerdings nicht für jeden Fall!

Die meisten Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem Baukastenprinzip, indem die gewünschten Leistungen zusammengestellt werden. Dennoch herrschen oft Erwartenshaltungen vor, die nicht erfüllt werden. Denn versichert sind „nur“ Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeits-, Finanz- und Sozialgericht, ebenso Streitigkeiten zur Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen, aus schuldrechtlichen Verträgen (Kaufverträge, Versicherungsverträge), aus Mietverträgen, wegen Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Neuerdings bieten viele Gesellschaften auch wieder einen Rechtsschutz bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten an. Zusätzlich können Streitigkeiten rund um das Auto eingeschlossen werden. Wer sich lediglich für verkehrsrechtliche Streitigkeiten absichern möchte, kann dies über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung tun.

 

Wir klären Sie umfassend über die Möglichkeiten, Kosten und Konditionen einer Rechtsschutzversicherung auf .

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Streitigkeiten rund um den Bau einer Immobilie.

 

Familienrecht ist ebenso Privatsache wie das Erbrecht. Lediglich eine familien- oder erbrechtliche Beratung wird bezahlt, wenn sich der Status geändert hat (zum Beispie, wenn man Erbe|in geworden ist).

 

Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen ist übigens Sache Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung!

 

Wer vermietet, benötigt einen gesonderten Rechtsschutz für die Vermietung.

Wer ist versichert?

Versichert ist der|die Versicherungsnehmer|in, Ehepartner|in und auch die Kinder. Allerdings gehen die Versicherer unterschiedlich mit dem Höchstalter und der Mitversicherung um! Eheähnliche Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche, werden – nach Antrag – wie Familien behandelt. Wird ein Rabatt für Singles eingeräumt, dann sollten Alleinerziehende Singles gleichgestellt sein.

Gibt es Unterschiede bei Selbständigen und Nichtselbständigen?

Viele Versicherer nehmen höhere Beiträge für Selbstständige und Freiberufler|innen. Grund ist, dass bei diesen ein höheres Klagerisiko  angenommen wird. Insbesondere bei  vertragsrechtlichen Angelegenheiten, weil beispielsweise das geleaste Auto sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Einige behandeln diesen Personenkreis jedoch wie Nichtselbständige, wenn sie keine Angestellten haben.

 

Streitigkeiten des Handelsrechts sind übrigens nicht mit versichert und auch das Mahnwesen ist nicht Gegenstand der Versicherung.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

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