Eine Glasversicherung wird entweder in Zusammenhang mit einer Hausrat- oder eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Im gewerblichen Bereich (Büros, Praxen, Laden, etc.) kann sie als Pauschalversicherung zusätzlich zur Inventarversicherung abgeschlossen werden oder als Einzelversicherung nach Glasfläche.
Das hängt von der persönlichen Situation ab, konkret von der Frage: Haben Sie ein finanzielles Risiko durch Glasbruch?
Der Leistungsumfang kann bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sein. Von daher ist es gut, sich genau zu informieren, ob der Leistungsumfang den Bedarf abdeckt. Eine Glasversicherung leistet bei Glasbruch, der entweder durch Dritte oder unabsichtlich selbst verursacht wurde.
Versichert ist die Gebäudeverglasung (Fenster, Türen, Terrassen). Photovoltaikanlage, Glasbausteine, Profilgläser, Duschkabinen, Sonnenkollektoren können auf Antrag mitversichert werden. Versichert sind zudem Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Spiegeln und Glasplatten, Keramik-Kochflächen sowie Glasscheiben von Aquarien und Terrarien, einschließlich künstlerisch bearbeiteter Gläser und Kunststoffplatten. Darüber hinaus sind oft auch Folgekosten abgedeckt. Das können die Kosten für Entsorgung, Lieferung und Montage sein sowie die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen und Mauerwerk sowie Kosten durch Anstriche .
Wird die Glasversicherung mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, beschränkt sich der Versicherungsschutz nur auf die Gebäudeverglasung!
Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden durch Kratzer auf der Glasoberfläche (Scratching) oder Eintrübungen.
Nur, wenn Glasbruchschäden bei Dritten verursacht werden. Nicht versichert sind eigene Schäden. Zu den eigenen Schäden gehören auch Glasbruchschäden in der Mietwohnung, im gemieteten Haus oder in der Ferienwohnung.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
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