RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Absicherung für unsere Liebsten

Wir können nicht in die Zukunft schauen und wollen nicht das Schlimmste hoffen. Aber wir können unsere Lieben vorsorglich absichern. Damit sie für den Fall, dass wir frühzeitig versterben, nicht auch noch ihren finanziellen Rückhalt verlieren.

Was wird aus unseren Lieben, wenn uns etwas zustößt? Aus dem Partner oder der Partnerin und dem gemeinsamen Immobilenkredit? Was wird aus der Familie, wenn plötzlich ein Einkommen fehlt ? Wenn die Kinderbetreuung durch ein Elternteil entfällt und die Arbeitszeit des anderen deshalb reduziert werden muss?

 

Wenn es darum geht, die Familie oder Lebensgemeinschaft für den Todesfall abzusichern, dann bietet sich die Risikolebensversicherung an. Sie ist die preiswerteste und effektivste Form zur Absicherung Hinterbliebener.

Was kann ich über eine Risikolebensversicherung abdecken?

Bei dieser Lebensversicherung wird das finanzielle Risiko versichert, das durch den Tod eines Menschen entstehen kann. Zum Beispiel weil dieser bisher für einen Ratenkredit, eine Hausfinanzierung oder den Unterhalt (mit) aufgekommen ist.

 

Versichert werden eventuell auch zusätzliche Kosten, die durch den Tod dieses Menschen entstehen. Das können Kosten im privaten Bereich sein, wie zum Beispiel die Beerdigung, oder auch Kosten im betrieblichen Bereich, die durch den Ausfall einer Schlüsselperson (Keyman) oder eines Bürgen bei Darlehen entstehen.

Welche Varianten bieten sich an?

Die Variante hängt sowohl vom Zweck als auch den Kosten ab. Dieser werden wiederum von der Höhe und der Laufzeit der Versicherungssumme bestimmt. Normalerweise wird eine Versicherungssumme für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Abweichend hiervon kann es aber auch eine fallende Versicherungssumme sein, die sich dem Bedarf anpasst und somit die Kosten für die Versicherung senkt oder eine längere Laufzeit erlaubt.

 

Darüber hinaus gibt es auch eine verbundene Lebensversicherung, bei der zum Beispiel zwei Personen versichert sind, die Summe aber nur einmal fällig wird, nämlich bei Tod einer der versicherten Personen.

Wie errechnet sich der Versicherungsbedarf?

Die Ermittlung des Versicherungsbedarfs ist meist eine sehr individuelle Entscheidung. Sie hängt vom Zweck und der notwendigen Laufzeit ab. Bei Unterhaltsansprüchen eines Kindes beispielsweise ist das Alter des Kindes entscheidend, bei einer Hausfinanzierung sind es die Darlehenssumme und die Vertragslaufzeit.

Was bekommen meine Liebsten im Falle meines Todes?

Im Fall des Todes der versicherten Person bekommt die begünstigte Person die vereinbarte Summe. Die Risikolebensversicherung ist eine Summenversicherung. Das bedeutet, es gibt keine prozentuale Leistung. Ist im Vertrag keine begünstigte Person benannt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Es können auch mehrere Personen benannt werden, auch mit verschieden hohen prozentualen Anteilen. Das Bezugsrecht kann formlos jederzeit geändert werden, es sei denn, dies wurde explizit ausgeschlossen. Die Zahlung aus einer Lebensversicherung geht nicht in das Erbe ein, auch wenn die gesetzliche Erbfolge vereinbart wurde. Die gesetzliche Erbfolge regelt lediglich, wer begünstigt ist.

Müssen auf die Versicherungssumme Steuern gezahlt werden?

Ja, und zwar nach Abzug der Freibeträge. Wird eine Versicherungssumme fällig, gelten die selben gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen. Das sind beispielsweise bei Ehepaaren 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Enkelkindern 200.000 Euro. Bei Personen, die nicht verheiratet/verpartnert sind, beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. In diesem Fall sollten aus steuerlichen Gründen Verträge „über Kreuz“ abgeschlossen werden. Beispiel: der Partner versichert seine Partnerin und erhält steuerfrei bei deren Tod die Versicherungssumme. Die Partnerin versichert ihren Partner und ist Begünstigte, falls dieser stirbt.

Wie hoch ist der Beitrag und wie lange sollte die Lebensversicherung im Idealfall laufen?

Der Beitrag hängt zum einen von der Laufzeit und der Versicherungssumme ab, aber auch vom Alter und dem Gesundheitszustand. Je älter man wird, desto höher ist der Beitrag. Und verändert sich der Gesundheitszustand, dann kann es sein, dass ein Risikozuschlag zu zahlen ist oder sogar überhaupt kein Versicherungsschutz mehr gewährt wird. Die Laufzeit sollte also sorgsam gewählt werden. Wird durch eine längere Laufzeit der Beitrag zu hoch, dann könnte eine fallende Versicherungssumme Sinn machen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann eine Verlängerungsoption gegen Beitragszuschlag mit vereinbart werden. Gerne klären wir alle Optionen ausführlich mit Ihnen.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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Wer einmal ein Beispiel rechnen oder sogar direkt eine Risikolebensversicherung abschließen will, kann das hier direkt über die Website der Dialog Lebensversicherung. Der Online-Rechner bietet Ihnen viele Variationsmöglichkeiten. Die Antragstellung und Risikoprüfung erfolgt online.

 

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