Minijob

Minijob ist eine Bezeichnung für die mit dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) eingeführten Neuregelungen im Niedriglohnbereich.

 

Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro  zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben, sofern auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichtet wird.

Das Melde- und Beitragsverfahren wird von der →Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt.

 

Für geringfügig Beschäftigte in privaten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren.