Gebrauch eine KFZ

Der Begriff  „Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“ umfasst neben dem Fahren auch das Schieben von Fahrzeugen und Anhängern, das Abschleppen defekter Fahrzeuge, das Wegrollen, Be- und Entladen, sowie Reparaturarbeiten am Fahrzeug und der Verlust von Ladung.

 

Private Haftpflichtversicherer lehnen die Regulierung von Schäden von Mitfahrer|innen , die durch den „Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“ entstanden sind, ab. Schäden durch „Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“ müssen immer durch die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert werden, auch wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt!