VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER HEILBERUFE

Der Verein zur Förderung der Heilberufe e. V. ist ein Zusammenschluss von Menschen und Gruppen aus verschiedenen Heilberufen. Zweck des Vereins ist die Beratung und Förderung von selbstständig oder freiberuflich Tätigen in Heilberufen, mit Ausnahme von ärztlichen Berufen. Hierzu gehören auch Versicherungsfragen, denn kleine Gruppen haben es in der Regel schwer, gute Versicherungsbedingungen zu günstigen Prämien zu bekommen.

Sie kommen selten in den Genuss von Rabatten und besonderen Bedingungen, weil sie für die Versicherungsunternehmen als Risikogruppe einfach zu klein sind. Auch Berufsgruppen, die gesellschaftlich nicht unbedingt als Heilberufe anerkannt sind, haben es besonders schwer, für sich solidarische Lösungen zu schaffen.

 

Gruppenverträge für Heilberufe

 

Zu den Berufsgruppen im VFH zählen unter anderem Altenpflege, Atem-, Sprech-, Stimmtherapie, Chiropraktik, Coaching (Lebenshilfe, Medizin), Ergotherapie, FeldenkraislehrerInnen, Gesundheitspflege, Hebammen, Heilpädagogik, Heilpraktik, Kinesiologie, Krankengymnastik, Krankenpflege, Kunsttherapie, Logopädie, Massage, Motopädie, Ökotrophologie, Psychotherapie, Reiki- und YogalehrerInnen, Shiatsutherapie.

 

Für sie haben wir günstige Gruppenverträge im Bereich der Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und Krankenzusatzversicherung mit soliden Versicherern ausgehandelt.

Was sind Gruppenversicherungen?

In einer Gruppenversicherung wir eine Personengruppe in einem gemeinsamen Vertrag gegen ein definiertes Risiko versichert. Dabei gibt es immer einen Vertragspartner, der die Gruppe repräsentiert. Größere Firmen schließen zum Beispiel Gruppenverträge zugunsten ihrer Arbeitnehmer|innen ab, etwa zur privaten Rentenversicherung.

 

Gruppenversicherungen bieten beiden Seiten klare Vorteile: Der Versicherer tätigt mehr Abschlüsse und spart Verwaltungskosten ein. Und die|der einzelne Versicherte profitiert von entsprechend niedrigeren Prämien und oft auch besseren Bedingungen.

Über die VFH-Gruppenverträge hinaus bieten wir Angehörigen aller Heilberufe günstige, sprich rabattiete, Rahmenverträge zur Berufshaftpflichtversicherung und zur Praxisinhaltsversicherung. Sprechen Sie uns an, wir ermitteln gerne mit Ihnen, in welchem konkreten Umfang diese Absicherungen sinnvoll für Sie sind.

Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe

Welche Schäden sind versichert?

 

Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus herzuleitende Vermögensschäden, die Sie anderen (Dritten) zufügen. Reine Vermögensschäden, also Schäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht, sind in der Regel mit geringenSummen eingeschlossen. Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Beratung, Planung, Überwachung oder als Folge aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen, müssen über eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

 

Wer ist versichert?

 

Versichert sind Sie als VersicherungsnehmerIn. Beschäftigen Sie Personal, dann sollten Sie diese Personen mit über Ihren Vertrag versichern. Denn als Arbeitgeber|in haften Sie auch für Schäden, die Ihr Personal während der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit anderen zufügt. Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können, sind vielfältig. Sie beginnen nicht erst in der Praxis, sondern auch schon außerhalb.

 

Welche Aufgabe hat die Versicherungsgesellschaft?

 

Der Haftpflichtversicherer hat  ganz allgemein die Aufgabe, Ihnen die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abzunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigen müssten. Das ist beispielsweise die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,  die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn derAnspruch begründet ist und  die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit der geschädigten Person, führt der Versicherer den Prozessund trägt die Kosten. Somit ist die Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversi-cherung, da der Versicherer möglicherweise auf sein Risiko und seine Kosten Prozesse führt, um Schadenersatzforderungen abzuwehren.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier.

Inventar-/Praxisinhaltsversicherung für Heilberufe

Welche Schäden sind versichert?

 

Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus im Zusammenhangmit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Be-triebsunterbrechungsschäden, die im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Praxiskosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann inder Regel gegen einen geringfügigen Zuschlag mit eingeschlossen werden.

 

Was ist versichert?

 

Versichert ist das gesamte Inventar der Praxis zum Neuwert. Zusätzlich ersetzt der Versicherer auch weitere Ausgaben, wie etwa Wiederherstellungskosten für Akten und Datenträger und Aufräumkosten bis zu bestimmten Grenzen. Das Praxisschild bei Ärzt|innen ist übrigens gegen Diebstahl mitversichert.

 

Bei Praxisgemeinschaften sollten alle Praxisinhaber|innen gemeinsam die Versicherung abschließen!

 

Muss man alles versichern?

 

Grundsätzlich muss alles versichert werden. Sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Unterversicherung bedeutet, dass mehr Inventar vorhanden als versichert ist – im Schadenfall reduziert der Versicherer im gleichen Verhältnis die Schadenzahlung. Das ist ärgerlich und muss nicht sein. In das Gebäude eingebrachte Sachen (zum Beispiel verklebter Teppichboden, Einbaumöbel) müssen im Antrag extra aufgeführt werden. Sonst besteht kein Versicherungsschutz, da alle fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen Gebäudebestandteil sind. Und das bedeutet, Sie müssten sich gegebenenfalls mit dem Vermieter und seiner Versicherung auseinandersetzen.

 

Was muss man sonst noch beachten?

 

Für Praxen gelten keine hohen Sicherungsanforderungen. Alle Türen müssen lediglich Sicherheitsschlösser mit von innen verschraubten Schließblechen haben. Wir empfehlen jedoch, Glaseinsätze oder von der Straße nicht einsehbare Fenster zusätzlich zu schützen. Denn dass es bei Ihnen vielleicht nichts zu holen gibt, merkt der|die Dieb|in erst, wenn er drin ist. Und dann haben Sie trotzdem den Einbruchschaden und den Ärger.

 

Ausführlichere Informationen zur Inventarversicherung finden Sie hier.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Gruppenverträge