Der Verein zur Förderung der Heilberufe e. V. ist ein Zusammenschluss von Menschen und Gruppen aus verschiedenen Heilberufen. Zweck des Vereins ist die Beratung und Förderung von selbstständig oder freiberuflich Tätigen in Heilberufen, mit Ausnahme von ärztlichen Berufen. Hierzu gehören auch Versicherungsfragen, denn kleine Gruppen haben es in der Regel schwer, gute Versicherungsbedingungen zu günstigen Prämien zu bekommen.
Sie kommen selten in den Genuss von Rabatten und besonderen Bedingungen, weil sie für die Versicherungsunternehmen als Risikogruppe einfach zu klein sind. Auch Berufsgruppen, die gesellschaftlich nicht unbedingt als Heilberufe anerkannt sind, haben es besonders schwer, für sich solidarische Lösungen zu schaffen.
Zu den Berufsgruppen im VFH zählen unter anderem Altenpflege, Atem-, Sprech-, Stimmtherapie, Chiropraktik, Coaching (Lebenshilfe, Medizin), Ergotherapie, FeldenkraislehrerInnen, Gesundheitspflege, Hebammen, Heilpädagogik, Heilpraktik, Kinesiologie, Krankengymnastik, Krankenpflege, Kunsttherapie, Logopädie, Massage, Motopädie, Ökotrophologie, Psychotherapie, Reiki- und YogalehrerInnen, Shiatsutherapie.
Für sie haben wir günstige Gruppenverträge im Bereich der Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und Krankenzusatzversicherung mit soliden Versicherern ausgehandelt.
Über die VFH-Gruppenverträge hinaus bieten wir Angehörigen aller Heilberufe günstige, sprich rabattiete, Rahmenverträge zur Berufshaftpflichtversicherung und zur Praxisinhaltsversicherung. Sprechen Sie uns an, wir ermitteln gerne mit Ihnen, in welchem konkreten Umfang diese Absicherungen sinnvoll für Sie sind.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus im Zusammenhangmit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Be-triebsunterbrechungsschäden, die im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Praxiskosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann inder Regel gegen einen geringfügigen Zuschlag mit eingeschlossen werden.
Was ist versichert?
Versichert ist das gesamte Inventar der Praxis zum Neuwert. Zusätzlich ersetzt der Versicherer auch weitere Ausgaben, wie etwa Wiederherstellungskosten für Akten und Datenträger und Aufräumkosten bis zu bestimmten Grenzen. Das Praxisschild bei Ärzt|innen ist übrigens gegen Diebstahl mitversichert.
Bei Praxisgemeinschaften sollten alle Praxisinhaber|innen gemeinsam die Versicherung abschließen!
Muss man alles versichern?
Grundsätzlich muss alles versichert werden. Sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Unterversicherung bedeutet, dass mehr Inventar vorhanden als versichert ist – im Schadenfall reduziert der Versicherer im gleichen Verhältnis die Schadenzahlung. Das ist ärgerlich und muss nicht sein. In das Gebäude eingebrachte Sachen (zum Beispiel verklebter Teppichboden, Einbaumöbel) müssen im Antrag extra aufgeführt werden. Sonst besteht kein Versicherungsschutz, da alle fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen Gebäudebestandteil sind. Und das bedeutet, Sie müssten sich gegebenenfalls mit dem Vermieter und seiner Versicherung auseinandersetzen.
Was muss man sonst noch beachten?
Für Praxen gelten keine hohen Sicherungsanforderungen. Alle Türen müssen lediglich Sicherheitsschlösser mit von innen verschraubten Schließblechen haben. Wir empfehlen jedoch, Glaseinsätze oder von der Straße nicht einsehbare Fenster zusätzlich zu schützen. Denn dass es bei Ihnen vielleicht nichts zu holen gibt, merkt der|die Dieb|in erst, wenn er drin ist. Und dann haben Sie trotzdem den Einbruchschaden und den Ärger.
Ausführlichere Informationen zur Inventarversicherung finden Sie hier.
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net