BENERGIE – GRÜNE RENTE

Private Rentenversicherungen sind eine wichtige Vorsorge zur finanziellen Absicherung im Alter. Die Grüne Rente ist eine Rentenversicherung, bei der der Sparanteil der eingezahlten Beiträge  ausschließlich in nachhaltige Projekte und in Kapitalanlagen investiert wird, die entweder die Umwelt nachhaltig positiv beeinflussen, die die Zukunftssicherheit der Gesellschaft und Gemeinschaft bewahren und fördern oder, wenn eine Geldanlage in Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen.

 

Welche Vorteile bietet die Grüne Rente Benergie-Mitgliedern?

 

Beitragsnachlass. Der Gruppenvertrag enthält einen Beitragsnachlass, dadurch fallen die Leistungen höher aus als bei einem normalen Vertrag.

 

Benergie-Mitglieder können die Grüne Rente für sich und für ihre Familienangehörigen abschließen.

 

 

Zwischen welchen Varianten können Benergie-Mitglieder wählen?

 

Die Grüne Rente gibt es als Basis-Rente, als Private Rente und als Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

 

Wir informieren Sie gerne ausführlich und schauen mit Ihnen, auf welche Weise die Grüne Rente am besten zu Ihrer privaten Altersvorsorge beitragen kann.

Basis-Rente

Die Basis-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge und das optimale Steuersparmodell, insbesondere für Freiberufler|innen, Beamte und Selbstständige. Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung ist sie in höchstem Maße in Bezug auf die Beitragshöhe und die Zuzahlungsmöglichkeiten flexibel. Eine Hinterbliebenenversorgung ist möglich.
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Private Rente

Bei der privaten Rentenversicherung wird ein fester monatlicher Sparbetrag vereinbart. Am Ende der Laufzeit gibt es die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalabfindung. Die Rente wird lebenslang gezahlt und nur zum Teil versteuert. Beiträge zur privaten Rentenversicherung können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Steuersparmodell für ArbeitnehmerInnen. Ein Teil des monatlichen Gehalts wird in einen Beitrag für eine Rentenversicherung umgewandelt. VersicherungsnehmerIn ist die ArbeitgeberIn. Der Beitrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch sinken die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Die betriebliche Altersvorsorge ist beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei! Die Rente wird bei Bezug versteuert und unterliegt der Krankenversicherungspflicht.
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Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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