VFH UNFALLVERSICHERUNG

Gruppenvertrag Unfallversicherung für VFH-Mitglieder

 

Alle 5 Sekunden verunglückt in Deutschland ein Mensch. Zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Schwere Unfallverletzungen jedoch ziehen oftmals auch hohe finanzielle Belastungen nach sich. Mit einer Privaten Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen, auch eines arbeitsbedingten Unfalls, schützen. Egal, wo sich der Unfall ereignet. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

 

Mit unserem Gruppenvertrag für VHF-Heilberufe erhalten Sie eine gute Unfallversicherung zu günstigen Konditionen. Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Wozu eine private Unfallversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift „nur“ bei Unfällen, die sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sowie in Schule oder KIndergarten ereignen – und auf den Wegen dorthin bzw. von dort.

Was und wieviel leistet die Private Unfallversicherung?

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.  Über die Private Unfallversicherung erhalten Sie eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Summe, die von dem festgestellten Invaliditätsgrad und von der versicherten Summe abhängt. Bei einer festgestellten Invalidität von zum Beispiel 25% erhalten Sie 25% der vereinbarten Summe.

 

Sie können auch eine Versicherungssumme mit Progression wählen, dann erhalten Sie mit steigender Invalidität eine progressiv steigende Summe. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von EUR 100.000 erhalten Sie bei einer Progression von 225% maximal EUR 225.000 bei Vollinvalidität, bei 350% Progression sogar EUR 350.000.

 

Alternativ oder ergänzend ist auch die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente möglich.

Wer stellt die Invalidität fest und wann bekommt man die Leistungen?

Der Grad der Invalidität wird durch einen Arzt | eine Ärztin Ihrer Wahl festgestellt. Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, muss der Versicherer bei Invalidität innerhalb von drei Monaten erklären, in welcher Höhe der Anspruch anerkannt wird. Die Invalidität muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten sein.

Welche zusätzlichen Leistungen kann man versichern?

Neben einer Invaliditätsentschädigung oder lebenslangen Rentenzahlung können auch Leistungen für den Todesfall, sowie Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen und ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart werden.

Was muss man bei einem Berufswechsel beachten?

Ein Berufswechsel muss grundsätzlich mitgeteilt werden, Sie können aber die Gruppenversicherung weiterhin in Anspruch nehmen. Solange die neue Tätigkeit nicht mit einer schweren körperlichen Belastung verbundne ist, wird sich nichts ändern.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Versicherungsbedingungen und Antrag (PDFs)

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