Wenn für Sie eine private Krankenversicherung nicht in Frage kommt, Sie sich jedoch über die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausreichend versorgt fühlen, dann können Sie für sich und Ihre Familie private Zusatzversicherungen abschließen. Je nach Bedarf kann das eine Ambulante Zusatzversicherung (Alternativmedizin), eine Pflege-Zusatzversicherung, eine Stationäre Zusatzversicherung und/oder eine Zahnzusatzversicherung sein.
Über unseren VFH-Gruppenvertrag kann jedes Familienmitglied ganz nach individuellem Bedarf abgesichert werden. Wir informieren Sie gerne ausführlich und stehen Ihne bei der Zusammenstellung Ihrer persönlichen Absicherung gerne zur Seite.
Die Kosten für Leistungen in den Bereichen Heilpraktik, Chiropraktik oder Osteopathie werden von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen. Nur in Ausnahmefällen zahlen einige aus Wettbewerbsgründen einen kleinen Beitrag, auf den allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Zudem bleiben Versicherte oft auf einem großen Teil der Kosten für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte sitzen, ebenso auf Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Was leistet die Ambulante Zusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung übernimmt bis maximal 1.000 € im Jahr 80 % der Kosten für die ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilmedizin. Zu den abrechenbaren Leistungen gehören auch die Aufwendungen für Arzneimittel. Bei Heilprakter|innen betrifft dies alle Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechenbar sind und zwar bis zum Höchstsatz. Bei Ärzten für Naturheilmedizin werden 80 % der Kosten erstattet, die entweder nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung übrig bleiben, bzw. 80 % der entstandenen Kosten, die nicht zuschussfähig sind.
Ebenfalls werden nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 8 % der Kosten für Hörhilfen, und zwar bis maximal 500 €, übernommen. Bei Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 100 % bis maximal 300 € auch ohne Vorleistung der Krankenkasse gezahlt.
Bei einer stationären Behandlung übernimmt die Allianz 100% der Restkosten für allgemeine Krankenhausbehandlung, wenn ein anderes als das verordnete Krankenhaus gewählt wurde.
Auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie z.B. Hautkrebs-Screening, erweiterte Krebsvorsorge, Lungencheck, Glaukom-Screening, Osteoporose-Vorsorge und sonographischer Check der inneren Organe werden bei Erreichen des jeweiligen Mindestalters einmal im Rahmen der Gebührenordnung übernommen.
Was ist das Besondere an dem Gruppenvertrag?
Die Beiträge sind rabattiert. Zudem werden Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass der Beitrag sich nicht wie bei anderen Anbietern bei Erreichen eines höheren Lebensalters erhöht. Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird verzichtet. Der Gruppenvertrag steht nur Mitgliedern des VFH e.V. und deren Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Verfügung.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet vier unterschiedliche Pflegestufen. Die Stufe 0 „Demenz“, die Stufe 1 für erhebliche Pflegebedürftigkeit, Stufe 2 für schwere Pflegebedürftigkeit und Stufe 3 für schwerste Pflegebedürftigkeit, wobei in den Stufen 1 und 2 die Leistungen bei Demenz erhöht werden. Je nach ambulanter oder stationärer Pflege gibt es einen Monatsbetrag, höchstens 1.550 € in der Stufe 3. Darüber hinaus werden in einem bestimmten Rahmen noch zusätzliche Kosten im Einzelfall erstattet.
Was leistet die Pflege-Zusatzversicherung?
Die Pflege-Zusatzversicherung versichert ein zusätzliches Tagegeld. Bereits ab Pflegestufe 0 werden 30 % des Pflegegeldes gezahlt. Bei Pflegestufe 2 erhöht sich die Leistung auf 60 % und ab Pflegestufe 3 wird der volle Tagessatz bezahlt. Maximal versicherbar sind 120 € am Tag. Bei vollstationärer Pflege wird unabhängig von der Pflegestufe der volle Satz gezahlt. Bei der häuslichen Pflege wird die Leistung unabhängig davon erbracht, durch wen die Pflege erfolgt. Ein professioneller Pflegedienst ist keine Voraussetzung. Die Pflege kann auch durch Angehörige, Personen aus dem Freundeskreis oder Nachbarn erbracht werden.
Besonderheiten
Der versicherte Tagessatz kann ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10 % bis zum vollendeten 69. Lebensjahr der versicherten Person erhöht werden (Dynamisierung). Dies gilt auch im Pflegefall. Zudem wird eine individuelle telefonische Pflegebegleitung in Deutschland als Ergänzung zur Pflegeberatung der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung angeboten. Bei Erreichen der Pflegestufe 3 wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Zudem erhält die versicherte Person eine Einmalleistung in Höhe des 50-fachen des versicherten Tagessatzes.
Was ist das Besondere an dem Gruppenvertrag?
Die Beiträge sind rabattiert. Zudem werden Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass der Beitrag sich nicht wie bei anderen Anbietern bei Erreichen eines höheren Lebensalters erhöht. Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird verzichtet. Der Gruppenvertrag steht nur Mitgliedern des VFH e.V. und deren Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Verfügung.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz unabhängig vom Befund (Festzuschüsse) nur noch feste Beträge. Dieser decken etwa 50 % der Kosten für eine Standardtherapie (pauschale Regelversorgung) ab. Darunter versteht man die einfachste und zweckmäßigste Lösung. Hiervon ausgenommen sind Implantate. Die tatsächlichen Gesamtkosten für eine medizinisch notwendige Versorgung bleiben hierbei unberücksichtigt.
Was leistet die Zusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung leistet 90% vom Rechnungsbetrag, einschl. Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auch bei höherwertigem Zahnersatz, einschl. für Veneers und Implantate. Es gibt keinerlei summen- oder zahlenmäßige Begrenzung von Implantaten.
Für Zahnfüllungen wird nicht geleistet, jedoch werden bis zum 21. Lebensjahr die Kosten für eine Fissurenversiegelung in voller Höhe übernommen.
Die Kosten für den Knochenaufbau bei Implantaten werden bei medizinischer Notwendigkeit mit übernommen.
Die Zahnzusatzversicherung leistet bis zu den Höchstgrenzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das Preis-Leistungs-Verhälnis für zahntechnische Leistungen ist zu beachten.
Die Leistungen sind in den ersten Jahren begrenzt auf 500 € in den ersten 12 Monaten, 1.000 € in den ersten 24 Monaten, 1.500 € in den ersten 36 Monaten, 2.000 € in den ersten 48 Monaten.
Besonderheiten
Durch eine Zusatzvereinbarung können weitere Leistungen mitversichert werden: 50 € pro Versicherungsjahr für professionelle Zahnreinigung, 100% der Gesamtkosten inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse für hochwertige Kunststofffüllungen in Zahnfarbe, 100% der Kosten für zusätzliche Leistungen, unter der Voraussetzung, dass die Krankenkasse die Parodontosebehandlung übernimmt, 100 % der Kosten, wenn die Krankenkasse nicht leistet.
Was ist das Besondere an dem Gruppenvertrag?
Die Beiträge sind rabattiert. Zudem werden Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass der Beitrag sich nicht wie bei anderen Anbietern bei Erreichen eines höheren Lebensalters erhöht. Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird verzichtet. Der Gruppenvertrag steht nur Mitgliedern des VFH e.V. und deren Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Verfügung.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net