VFH BERUFSUNFÄHIGKEITS­VERSICHERUNG

Gruppenvertrag Berufsunfähigkeit für VFH-Mitglieder

 

Es kann leider jede|n von uns treffen. 20-25% aller Berufstätigen können zeitweise oder auf Dauer ihren Beruf nicht mehr ausüben, davon über 90 % krankheitsbedingt. An erster Stelle stehen heute psychische und Nervenkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den größten existenziellen Risiken. Wir empfehlen daher jeder|m, Vorsorge zu treffen! Je früher desto besser. Denn Alter und Gesundheitszustand spielen eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe, jetzt und für die Zukunft.

 

Mit unserem VFH-Gruppenvertrag bieten wir Ihnen eine gute Absicherung zu günstigen Konditionen. Gerne stehen wir Ihnen bei allen, auch weiterführenden Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Was kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Beitragshöhe zur BU-Versicherung bemisst sich nach Alter, Gesundheitszustand und Risikofaktoren wie Beruf und gegebenenfalls risikobelasteten Hobbys. Generell lässt sich sagen: Je eher man beginnt, desto niedriger sind die Beiträge, und zwar ein Leben lang.

 

Wir lassen Ihnen gerne ausrechnen, was Sie eine Berufsunfähigkeistversicherung im Rahmen unseres gündtigen Gruppenvertrages kostet.

Ab wann zahlt die BU-Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz sowohl bei unfallbedingter als auch krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.

 

Berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Sie, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass Sie wenigstens 6 Monate lang zu mindestens 50% außerstande sind, Ihrem ausgeübten Beruf nachzugehen.

Wie lange wird eine BU-Rente gezahlt und in welcher Höhe?

Es wird die volle, vertraglich vereinbarte Rente gezahlt. Die Zahlungen erfolgen für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch für den gesamten Zeitraum, der als Leistungsdauer vereinbart worden ist. In der Regel bis zum 62. bis 67. Lebensjahr.

Wird die BU-Rente von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abgezogen?

Wer gesetzlich rentenversichert ist, erhält im Falle einer Erwerbsunfähigkeit auch eine Erwerbsminderungsrente. Eine Verrechnung mit der BU-Rente erfolgt grundsätzlich nicht.

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Grundsätzlich ja. Allerdings müssen Sie nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern und der liegt in den meisten Fällen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die der BU-Vertrag noch läuft. 

Was passiert mit meiner BU-Versicherung bei einem Berufswechsel?

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer für die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit. Wechseln Sie also Ihren Beruf, dann gilt selbstverständlich diese Tätigkeit in der Zukunft als versichert. Eine erneute Risikoabfrage erfolgt bei einem Berufswechsel nicht.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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