Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dann benötigt, wenn bei einer Immobilie einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang neu geschaffen werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden, die auch die Abnahme vor Erteilung der Bescheinigung vornimmt.