Abrufoption

Die Abrufoption ist ein Vertragsbestandteil bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.

 

Die Verträge sind zwar über eine feste Laufzeit abgeschlossen, aber die Zusatzvereinbart gibt den Versicherungsnehmer|innen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig abzurufen, in der Regel fünf Jahre.

 

Die vorzeitige Vertragsbeendigung gilt nicht auf vorzeitige Vertragsauflösung.

 

Zu beachten ist, dass seit dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträgen durch einen frühzeitigen Abruf vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres steuerliche Nachteile entstehen können.