Anerkenntnisverbot

Vereinbarungen, durch die eine Versicherungsgesellschaft wegen Anerkennung oder bereits erfolgtem Ausgleich eines Haftpflichtanspruchs leistungsfrei wird, sind unwirksam.

 

Trotzdem sollte die Schadenregulierung immer dem Versicherer überlassen werden. Denn wer einen Schaden anerkennt und aus eigener Tasche den Schaden bezahlt, obwohl keine Rechtspflicht besteht, geht am Ende leer aus.