Anrechnungszeiten

Als Anrechnungszeiten bezeichnet man die Zeiträume in der gesetzlichen Rentenversicherung, in denen aus persönlichen Gründen keine Beiträge gezahlt wurden.

 

Darunter fallen zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

 

Während die Zeiten für Krankheit, Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Beitragszeiten gewertet werden, werden Zeiten für Schulausbildung und Studium rentenrechtlich nicht bewertet, tragen aber zur Erfüllung bestimmter Rentenansprüche bei.