Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des Betrags der vom Bruttolohn sozialversicherungs- und steuerfrei im Rahmen der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Freiwillige Arbeitgeber|innenbeiträge fallen nicht darunter.

 

Die Regelung, dass Arbeitgeber|innen die Entgeldumwandlung von Arbeitnehmer|innen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bezuschussen müssen, besteht für Neuverträge  seit dem 1.1.2019 und umfasst ab dem 1.1.2021 auch Altverträge.

 

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