Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist neben der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente die dritte staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.

 

Es wird ein laufender Beitrag vereinbart. Zusätzlich sind Einmalzahlungen zulässig.

 

Bei Ablauf des Vertrages (Fälligkeit) wird eine lebenslange Rente gezahlt. Eine Kapitalabfindung, wie bei der privaten Rentenversicherung, ist ausgeschlossen.

 

Die Basis-Rente ist nur bedingt vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisier-, nicht künd- und nicht veräußerbar. Sie dient ausschließlich der eigenen Rentenvorsorge und ist deshalb auch beim Bürgergeld anrechnungsfrei sowie insolvenzgeschützt!

 

Eine Hinterbliebenenversorgung kann vereinbart werden.

 

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