Bauhelferversicherung

Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von abhängigen Hilfskräften für Eigenarbeiten am Bau bei der Berufsgenossenschaft und somit zur Absicherung gegen Arbeitsunfälle.

 

Der Versicherungsumfang, der durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt wird, ist begrenzt. Beispielsweise werden nur Wegeunfälle und Arbeitsunfälle abgesichert, die in direktem Zusammenhang mit der Baustelle stehen. Folgeschäden der Tätigkeit an der Baustelle bleiben unberücksichtigt.

 

Um Helfer|innen umfangreich abzusichern, kann eine zusätzliche private Bauhelferversicherung abgeschlossen werden.

 

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