Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist erst einmal ein Sparvertrag, auf dem Geld angespart werden kann.

 

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.

 

Bei Vertragsabschluss werden die Höhe des Bausparvertrages, den Guthaben-und Darlehenszins sowie die Abschluss-und Verwaltungskosten durch die Tarifwahl des Bausparvertrages festgelegt.

 

Durch diesen Vertrag wird durch Sparleistungen ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens (§ 1 Abs. 2 Bausparkassengesetz) erworben. Es ist somit ein gegenseitiger Darlehensvertrag dem unter anderem als Rechtsgrundlage die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ zugrunde liegen.

 

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