Beginnverlegung

Als Beginnverlegung bezeichnet man die Änderung des Versicherungsbeginns auf einen späteren Zeitpunkt.

 

Es können Umstände eintreten, dass der Beginn eines Vertrages auf einen späteren als den vereinbarten Beginn verlegt werden muss, zum Beispiel die verspätete Kündigung eines Vorvertrages.

 

In der Sachversicherung ist maximal eine Beginnverlegung von 12 Monaten möglich, in der privaten Krankenversicherung jedoch nur bis zu  6 Monaten.