Beitragspflichtige Einnahmen

Beitragspflichtige Einnahmen für die Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung für gesetzliche Pflichtversicherte sind Arbeitsentgelte, Renten und Versorgungsbezüge.

 

Zu den Versorgungsbezügen gehören Betriebsrenten, Direktversicherungen, Renten aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sowie aus öffentlichen und kirchlichen Versorgungseinrichtungen.

 

Für freiwillig Versicherte gilt, dass neben dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden, und privaten Lebens- und Rentenversicherungen zur Beitragsbemessung herangezogen wird.

 

Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze.