Deckungszusage

Die Deckungszusage, oder vorläufige Deckung, ist eine Erklärung eines Versicherers Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages zu gewähren.

 

Wird der Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.