Eigentumswechsel

Wird eine versicherte Sache verkauft, so muss der Eigentumswechsel bei der Versicherung angezeigt werden.

 

Der Vertrag geht dann auf die Person über, die die Sache erworben hat und führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht, beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie.

 

Für eine noch fällige Prämie haften sowohl Verkäufer|in als auch Erwerber|in.