Eintrittsalter

Als Eintrittsalter bezeichnet man das Alter der zu versichernden Person, zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.

 

In der Krankenversicherung und bei biometrischen Risiken ist das Eintrittsalter für die Beitragshöhe und für die Versicherbarkeit entscheidend. Es wird auch als Risikomerkmal bezeichnet.

 

Das versicherungstechnische Eintrittsalter muss nicht mit dem tatsächlichen Alter übereinstimmen.

 

Beim tatsächlichen Versicherungsalter wird das taggenaue Alter der versicherten Person als Kalkulationsgrundlage verwendet. Im Rahmen der kalenderjährlichen Ermittlung gilt die Regel Geburtsjahr abzüglich Kalenderjahr.