Erstbeitrag
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Der Erstbeitrag oder auch Einlösungsbeitrag ist die erste Beitrag, der nach Abschluss eines Versicherungsvertrages zu zahlen ist.
Wir der Erstbeitrag nicht fristgerecht gezahlt, kommt der Vertrag nicht zustande.
Eine Ausnahme bildet die Lebensversicherung, die den Erstbeitrag einklagen kann.