Ertragsausfallversicherung

Die Ertragsausfallversicherung versichert den Ausfall von wirtschaftlichen Erträgen, die durch einen Schaden in Zusammenhang mit einem versicherten Risiko entstanden sind.

 

Den Begriff gibt es beispielsweise sowohl in der gewerblichen Inventarversicherung, als auch in Zusammenhang mit dem Ausfall von Fotovoltaikanlagen.

 

Die Mietversicherung des Ertragsausfalls ist Bestandteil einer Betriebsunterbrechungsversicherung und versichert innerhalb der vereinbarten Haftzeit nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch die entgangenen Erträge.

 

Bei der Fotovoltaikanlage ist im Rahmen dieser Zusatzversicherung der Ertragsausfall versichert, der durch einen versicherten Schaden, wie zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Sturm entstanden ist.