Folgebeitrag

Als Folgebeitrag bezeichnet man alle Versicherungsbeiträge, die nach dem Erstbeitrag gezahlt werden.

 

Bei Nichtzahlung des Folgebeitrages Tagen ist der Versicherungsschutz gefährdet.

 

Der Versicherer muss eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, danach ist er zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.