Freizügigkeit

Wird eine Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten vereinbart, so gelten die versicherten Sachen an allen versicherten Orten als versichert, ohne dass im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet wird.

 

Grundlage für die Berechnung der Prämie des Versicherungsvertrages ist der Gesamtwert aller Sachen an allen Versicherungsorten.