Gebäude-Glasversicherung

Die Gebäude-Glasversicherung ist ein eigenständiger Vertrag neben der →Wohngebäudeversicherung.

 

Versichert ist ausschließlich die Gebäudeverglasung. Dabei wird zwischen der gesamten Gebäudeverglasung oder der Gebäudeverglasung des allgemeinen Gebrauchs unterschieden.

 

Die gesamte Gebäudeverglasung umfasst alle Fenster- und Tür sowie Dachverglasungen, während sich der Versicherungsschutz für die Gebäudeverglasung des allgemeinen Gebrauchs ausschließlich auf die Verglasung von Gemeinschaftsräumen in Mehrfamilienhäusern beschränkt, wie etwa Treppenhäuser, Abstell-, Keller- und Dachräume sowie Haustüren.

 

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