Gebäude-Glasversicherung
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Die Gebäude-Glasversicherung ist ein eigenständiger Vertrag neben der →Wohngebäudeversicherung.
Versichert ist ausschließlich die Gebäudeverglasung. Dabei wird zwischen der gesamten Gebäudeverglasung oder der Gebäudeverglasung des allgemeinen Gebrauchs unterschieden.
Die gesamte Gebäudeverglasung umfasst alle Fenster- und Tür sowie Dachverglasungen, während sich der Versicherungsschutz für die Gebäudeverglasung des allgemeinen Gebrauchs ausschließlich auf die Verglasung von Gemeinschaftsräumen in Mehrfamilienhäusern beschränkt, wie etwa Treppenhäuser, Abstell-, Keller- und Dachräume sowie Haustüren.