Gefälligkeitshaftung

Erweist jemand einem anderen einen Gefallen, so kann dabei ein Schaden entstehen, für den er|sie gegebenenfalls haften muss.

 

In der Nachbarwohnung die Blumen gießen, Freunden beim Umzug helfen, beim Renovieren helfen oder im Urlaub die Tiere versorgen. Richtet man dabei einen Schaden an, muss man für ihn geradestehen.  Allerdings gilt bei leichter Fahrlässigkeit ein Haftungsausschluss.

 

Schutz vor den finanziellen Folgen bietet hier eine Privathaftpflichtversicherung.

 

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