Gemischte Anstalt

Als gemischte Anstalt bezeichnet man ein Krankenhaus, dass neben der stationären Behandlung auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen anbietet.

 

Vor Beginn einer stationären Behandlung empfiehlt es sich, bei der Krankenversicherung eine Leistungszusage einzuholen, da oft die Tarife der privaten Krankenversicherung keine Leistungen vorsehen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind über die stationären Tarife in der Regel nicht versichert.

 

Ausnahmen gelten bei Anschlussheilbehandlungen in den Bereichen Kardiologie, Neurologie und Orthopädie. Hier erfolgt die Behandlung zum Beispiel in einer Kurklinik anstatt in einem Krankenhaus.