Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist im deutschen Steuerrecht der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer zu entrichten ist.

 

Übersteigt das jährliche Einkommen den Grundfreibetrag nicht, kann beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und alle Zinserträge auch über den Sparerfreibetrag hinaus steuerfrei behalten.

 

Die jeweils gültigen Freibeträge können der Website des →Bundesministeriums für Finanzen (BMF) entnommen werden.