Günstigerprüfung

Günstigerprüfung bedeutet, dass das Finanzamt prüft, welche Möglichkeit für die steuerpflichtige Person am günstigsten ist.

 

Man unterscheidet eine automatische Günstigerprüfung und eine Günstigerprüfung auf Antrag.

 

Eine automatische Günstigerprüfung wird unter anderem bei Personen durchgeführt, die Anspruch auf Kindergeld haben. Hier prüft das Finanzamt, ob die Auszahlung von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger sind.

 

Bei Riester-Verträgen prüft das Finanzamt, ob die Förderung durch die Steuervergünstigung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs höher ist, als die Riester-Förderung, sofern sie beantragt wurde.

 

Bei der Versteuerung von Kapitalerträgen wird einen Günstigerprüfung nur auf Antrag durchgeführt.